Frage an Daniela Ludwig bezüglich Recht

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Daniela Ludwig
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Frage von Max J. •

Frage an Daniela Ludwig von Max J. bezüglich Recht

Wieso sind Bier, Wein & weinähnliche Getränke (in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten) bereits ab 14 Jahren erlaubt?
Kultur zählt nicht als Antwort, immerhin geht es um die Gesundheit von Kindern.

Grüße,
Max Jezela

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Sehr geehrter Herr J.,

in Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), ab welchem Alter bestimmte alkoholische Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen bzw. der Konsum in der Öffentlichkeit gestattet ist.

Wenn Eltern oder andere sorgeberechtigte Erwachsene dabei sind und das ausdrücklich erlauben, dürfen Jugendliche, die 14 oder 15 Jahre alt sind, Bier, Wein oder Sekt verzehren. An der Supermarktkasse gilt: Kein Alkohol unter 16.

Personen ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt kaufen und konsumieren. Ausnahme sind Spirituosen, also hochprozentige alkoholische Getränke - diese dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen und generell in der Öffentlichkeit erst ab 18 Jahren gekauft und getrunken werden - auch dann, wenn die Eltern dabei sind. Das Abgabe- und Konsumverbot gilt auch für alle Mischgetränke, die Spirituosen enthalten - und zwar unabhängig vom Alkoholgehalt des gemischten Getränks.

Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht man in Deutschland die Volljährigkeit. Man gilt also juristisch gesehen als erwachsen. Der Konsum und Erwerb von alkoholischen Getränken, auch Spirituosen, ist damit gestattet.

Angelehnt sind die Altersgrenzen an die in anderen Gesetzen ebenfalls bestehenden Regelungen, die ab dem Alter von 14 bzw. 16 Jahren weitergehende Rechte gewähren. Ab 14 Jahren beispielsweise bei der Strafmündigkeit, der Religionsmündigkeit, dem Namensrecht etc. Ab 16 Jahren beispielsweise beim Führerschein, dem Wahlrecht, Jagdrecht und Personenstandsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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