Antwort 27.05.2020 von Daniela Ludwig CSU
(...) dass ich mich auch über die Rechtsprechung regelmäßig auf dem Laufenden halte (...)
(...) dass ich mich auch über die Rechtsprechung regelmäßig auf dem Laufenden halte (...)
(...) Niemand muss sich hier rechtfertigen. (...)
(...) , daher hat sich eine umgangssprachliche Ausdrucksweise empfohlen (...)
(...) der Besitz von fünf Gramm Cannabis ist in den Niederlanden legal. Der Ankauf größerer Mengen ist dagegen strikt verboten. (...)
(...) Selbstverständlich. (...)
(...) was in der Theorie gut klingt, muss in der Praxis nicht unbedingt funktionieren. Der staatliche Verkauf von Cannabis ist einer dieser Fälle. (...)