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Im vergangenen Jahr wurde die neue Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die enthaltene Herstellerverantwortung soll jetzt im Rahmen eines Omnibusverfahren gestrichen werden. Wie stehen Sie dazu?

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Frage von Jens-Peter S. •

Im vergangenen Jahr wurde die neue Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die enthaltene Herstellerverantwortung soll jetzt im Rahmen eines Omnibusverfahren gestrichen werden. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Mc Allister, mit der Herstellerverantwortung ist es gelungen, einen wichtigen und tragfähigen Kompromiss zur Umsetzung des Verursacherprinzips zu erzielen: Sowohl die Gebührenzahler für die Abwasserentsorgung als auch die Hersteller von Kosmetik- und Pharmaprodukten werden verpflichtet, einen angemessenen Anteil zum verbesserten Gewässerschutz beizusteuern. Ohne die erweiterte Herstellerverantwortung müssten die umfassenden Investitionen durch die Abwassergebührenzahler getragen werden. Deshalb fordern wir Sie auf, sich gegen die Streichung oder auch nur Relativierung der Herstellerverantwortung einzusetzen. J.-P. S. .Werkleiter Abwasserbetrieb Stadt Geesthacht.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S., 

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. April 2025, die ich sorgfältig gelesen habe. 

 

Die Richtlinie (2024/3019) ist zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten und räumt den EU-Mitgliedstaaten eine zweieinhalbjährige Übergangsfrist bis 31. Juli 2027 ein, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie führt perspektivisch eine vierte Reinigungsstufe für Abwasser ein und baut bei der Finanzierung der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten auf das Verursacherprinzip („polluter pays-principle“).

 

Die absehbar entstehenden Kosten sind Gegenstand kontroverser Diskussion. Während die Europäische Kommission in ihrer Folgenabschätzung aus dem Juni 2022 von zusätzlichen Kosten in Höhe von 1,2 Mrd. EUR jährlich für die Gesamtheit aller EU-Mitgliedstaaten ausgeht, liegen erheblich abweichende Kostenabschätzungen vor.

 

Um Industrie, kommunalen Trägern und Bürgern eine sachlich klare Diskussionsgrundlage zu ermöglichen, sind die zuständigen EU-Kommissare, Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, sowie Oliver Várhelyi, Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, aufgefordert die Datengrundlage eingehend zu überprüfen, umfassend zu berichten und die notwendigen Schlüsse zu ziehen.

 

Für eine praxistaugliche und lebensnahe Lösungen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Anlagenbetreiber werde ich mich einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

David McAllister 

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