Wie kann es sein, das Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg immer noch nicht die selbe Unterstützung erhalten wie leibliche Kinder mit Behinderung???

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Delara Burkhardt
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Frage von Simone W. •

Wie kann es sein, das Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg immer noch nicht die selbe Unterstützung erhalten wie leibliche Kinder mit Behinderung???

3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

ich bin sehr beeindruckt von Ihrem Einsatz für Ihr Pflegekind und bedauere, dass sich dieser als so widrig herausstellen musste.

Kinder mit Behinderung haben in Baden-Württemberg, unabhängig davon, ob sie bei beiden Elternteilen, bei nur einem Elternteil, in Adoptivfamilien, in Pflegefamilien oder in betreuten Wohnformen bis hin zu Heimen wohnen, genau die selben Rechtsansprüche auf Unterstützung. Die Berechtigung der Eingliederungshilfen liegen dann allerdings in den Händen der Träger – deswegen geschieht dies nicht immer sofort. Das kann viele Gründe haben, gerade in komplexen Fällen können sich auch diese Mitarbeiter*innen überfordert fühlen. Nichtsdestotrotz hat Ihr Pflegekind einen Anspruch auf Unterstützung. Auch deshalb gibt es Unterstützungsstrukuren wie etwa die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“, sonstige Beratungsstellen, die Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Selbsthilfegruppen und Verbände, die die Kinder mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen oder Pflegenden bei der Diskussion mit dem Leistungsträger unterstützten und notfalls auch bei Widerspruch und Klage helfen. Manchmal ist der Beistand durch eine*n Rechtsanwält*in sinnvoll oder nötig, dessen Kosten ggf. übernommen werden können. Auch Politiker*innen können in Einzelfällen Unterstützung geben. Allerdings liegt ihre Zuständigkeit eher in der Rechtsetzung und der Bewilligung öffentlicher Finanzmittel für die Leistungsträger als in der Rechtsdurchsetzung im Individualfall.

Der „Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.“ setzt sich schon lange bundesweit für die Belange von Pflegekindern mit Behinderung als auch für die Pflege-Eltern eben dieser Kinder ein. Dieser Eltern-Selbsthilfeverband bietet weitreichende Beratungsangebote für Pflegeeltern an, die auch aus langjähriger Erfahrung stammen. Auch politisch ist dieser Verein aktiv. Dort finden Sie sicher Ansprechpartner*innen und Gleichgesinnte.

Ich wünschen Ihnen viel Erfolg in der Förderung Ihrer Pflegekinder mit Behinderung.

Mit freundlichen Grüßen

Delara Burkhardt

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