Wie stehen Sie zur dauerhaften Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens D/Lux für Grenzgänger (19 Tage Regel) ? (Sonderregel läuft 31.3.22 aus)

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Delara Burkhardt
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Sehr geehrte Frau M.,

 

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Besteuerung in der Großregion ist bilateral zwischen den einzelnen Staaten Frankreich, Luxemburg, Belgien und Deutschland geregelt. Sie fällt somit leider nicht in meinen Kompetenzbereich als EU-Abgeordnete. Daher verbleibe ich mit dem Hinweis, mit dieser Nachfrage an das Finanzministerium heranzutreten.

Mit freundlichen Grüßen

Delara Burkhardt

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