Da Sie nach der Funktionsweise der Doppik fragen, möchte ich zuerst auf die Rechtslage in Abgrenzung zur Kameralistik eingehen: Die Doppik und die Kameralistik gelten heute als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens.
Antwort 03.06.2025 von Dennis Rohde SPD
Antwort 03.06.2025 von Dennis Rohde SPD
Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.
Antwort 20.05.2025 von Dennis Rohde SPD
Ein besonderes Anliegen ist mir persönlich und uns als SPD-Bundestagsfraktion die Verbesserung des
Werkstattentgelts. Menschen, die in Werkstätten arbeiten, leisten einen wichtigen Beitrag – und dieser muss auch
fair entlohnt werden. Arbeit muss so bezahlt werden, dass man davon gut leben kann. Das ist für mich eine Frage der
Anerkennung und der sozialen Gerechtigkeit.