Wie soll das Bundesverfassungsgericht jemals die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen, wenn es nicht einmal zur Prüfung kommt?

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Dennis Thering
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Frage von lennart w. •

Wie soll das Bundesverfassungsgericht jemals die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen, wenn es nicht einmal zur Prüfung kommt?

Sehr geehrter Herr Thering, Sie schrieben:

" die AfD muss politisch mit aller Entschiedenheit bekämpft werden. Ein Parteiverbot ist jedoch keine Frage politischer Zweckmäßigkeit, sondern unterliegt sehr hohen verfassungsrechtlichen Hürden. Ob diese erfüllt sind, entscheidet am Ende allein das Bundesverfassungsgericht. Deshalb halte ich politische Vorfestlegungen in dieser Frage für falsch."

Sich für ein Prüfverfahren auszusprechen ist doch keine Vorfestlegung, oder? Es zeigt doch gerade im Gegenteil , dass man bereit ist, etwas prüfen zu lassen, bevor an sich festlegt. Ohne eine solche Prüfung wird das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der AfD von vornherein gar nicht feststellen können. Oder übersehe ich hier etwas?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,                                 

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Gegen eine sorgfältige rechtliche Prüfung spricht selbstverständlich nichts. Der entscheidende Unterschied liegt für mich im vorgeschlagenen Instrument. 

Eine eigens eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ist aus meiner Sicht keine ergebnisoffene Prüfung mehr, sondern beinhaltet bereits eine politische Vorfestlegung auf den Weg zu einem solchen Verfahren. Genau das halte ich angesichts der Tragweite eines Parteiverbots für falsch. 

Die AfD muss politisch entschlossen bekämpft werden. Bei der Frage eines Parteiverbots sollten jedoch die rechtlichen Voraussetzungen und belastbaren Erkenntnisse maßgeblich sein, nicht eine zuvor politisch festgelegte Zielrichtung. Denn Scheitert das Verfahren zum Parteiverbot, dann wird das Gegenteil erreicht: Die AfD würde das als „Heiligsprechung“ benutzen und weiteren Rückenwind erhalten. Genau das darf unter keinen Umständen passieren! 

Mit freundlichen Grüßen


Dennis Thering

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