Wie stehen sie zu der Schaffung eines nationalen Bundesaufgabenträgers, der für den Fernverkehr verantwortlich ist und der durch ein Bestellermodell aktiv steuernd eingreifen kann?

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Frage von Peter P. •

Wie stehen sie zu der Schaffung eines nationalen Bundesaufgabenträgers, der für den Fernverkehr verantwortlich ist und der durch ein Bestellermodell aktiv steuernd eingreifen kann?

Welche Vorstellungen haben sie damit der öffentliche Verkehr als ein System wahrgenommen wird dessen unzählige Puzzlestücke(Bahnfern, -regionalverkehr, Busverkehr, Nahverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr usw.) zusammenpassen und von den Menschen als solches auch erlebt wird, z.B. als bundesweites Tarifsystem was den Fahrkartenkauf bzw. Buchung überall ermöglicht, einschließlich Nahverkehr; Bundesweites Verleihsystem für Fahrräder, E-Roller usw. und das problemlose Umsteigen auf andere Verkehrsträger bei Problemen (z.B. Verspätungen oder Ausfall)? Und damit heute abgehängte Regionen (Chemnitz, Südwest-Sachsen) wieder an einen attraktiven Fernverkehr angeschlossen werden und andererseits auf den Kernrelationen nur Trassen vergeben werden, die mit dem Nahverkehr harmonieren?

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Sehr geehrter Herr P.,

einen Bundesaufgabenträger für den Fernverkehr wird es meines Erachtens nach nicht geben, da der Fernverkehr in Deutschland eigenwirtschaftlich erbracht wird und sich dieses Vorgehen bewährt hat.

Die Frage der Koordination einzelner Verkehrsträger ist im Grundsatz eine schwierige Aufgabe, die sich jedoch durch die Umsetzung des Deutschlandtaktes vereinfachen wird. Denn dieser ermöglicht durch ein klares Gerüst aus Nah- und Fernverkehr auf der Schiene, dass sich andere Verkehrsträger auf dieses abstimmen. 

Die Durchbuchbarkeit von Mobilitätsangeboten wird in den kommenden Jahren eine größere Rolle spielen und ist ein wichtiger Baustein zu mehr Kundenfreundlichkeit im öffentlichen Verkehr. Dazu gibt es verschiedene Brancheninitiativen unter anderem vom VDV. Soll sie aber verpflichtend werden, bedarf es einer entsprechenden Regelung, wer auf welche Daten zu welchem Zweck zugreifen darf und wie sie verarbeitet werden. Denn natürlich sindInformationen zu Fahrgastzahlen und Fahrgastaufkommen für viele Unternehmen von vitalem Interesse. Hierzu werden wir in der kommenden Legislaturperiode ein Mobilitätsdatengesetz erarbeiten, das genau diese Fragen klärt.

Ob solche Buchungsplattformen dann auch tatsächlichen jeden Fahrradverleih und jeden E-Scooteranbieter einbeziehen können oder müssen, wird sich zeigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller

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