Im Einzelnen werden wir hier darauf hinwirken, dass für die Trassenbepreisung – also die Kosten, welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) für die Nutzung der Infrastruktur bezahlen – das Grenzkostenprinzip ernsthaft geprüft und eingeführt wird, wenn es der Stärkung der Schiene dient.
Eine generelle Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 innerorts kann ich jedoch nicht unterstützen.
einer generellen Anordnung von Tempo 70 auf Landstraßen ohne Radfahrwege kann ich nicht zustimmen.
Radtourismus ist ohne Frage eine große Chance für viele Regionen, unerlässlich ist dafür aber auch die entsprechende Erreichbarkeit mit anderen klimafreundliche Verkehrsmittel - insbesondere mit der Bahn.
Radfahrerinnen und Radfahrer haben ein Recht auf moderne, komfortable Radwege oder eigene Fahrradstraßen.
Sollte ich erneut in den Bundestag gewählt werden und sollte ich auch weiterhin Verantwortung innerhalb der Verkehrspolitik übernehmen dürfen, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass dieses und andere Förderprogramm fortgeführt und versteigt werden.