
Antwort ausstehend von Diana Herbstreuth CDU



Bei der beschlossenen Regelung handelt es sich um eine bis zum 3. April 2028 befristete Übergangslösung.

Manche Eltern können tatsächlich nicht zahlen. Andere wären dazu in der Lage, kommen ihrer Verpflichtung aber trotzdem nicht nach.

Für mich ist klar: Bürgerinnen und Bürger müssen staatliches Handeln nachvollziehen können.

Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass Informationsrechte verantwortungsvoll ausgestaltet sein müssen.

Gleichzeitig stehen wir vor erheblichen demografischen Herausforderungen.