An anderer Stelle (abgeordnetenwatch) schreiben Sie, dass 2G C-Infektionen bremst. Ist 2G (+) effektiver, als z.B eine Testpflicht für alle und wie verhältnismäßig ist 2G in Bezug auf das Grundgesetz?

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Frage von Nataly D. •

An anderer Stelle (abgeordnetenwatch) schreiben Sie, dass 2G C-Infektionen bremst. Ist 2G (+) effektiver, als z.B eine Testpflicht für alle und wie verhältnismäßig ist 2G in Bezug auf das Grundgesetz?

Sehr geehrter Herr. B., vielen Dank für Ihre direkte Antwort auf meine erste Frage, die evtl. etwas dicht formuliert war. Daher kenne ich nun zwar Ihre Einschätzung, dass die weiterhin noch bedingt zugelassenen Impfstoffe vor schweren Verläufen schützen. Nicht beantwortet wurde die Frage zu 2G: Auf welcher wissenschaftlichen Basis kommen Sie zu dem Schluss, dass 2G die Corona-Infektionen nachweislich bremst? Wie verhältnismäßig ist 2G in Bezug auf das Grundgesetz und wäre eine Testpflicht (1G) für alle im Freizeit- und Berufsbereich als milderes, weniger diskrimminierendes und effektiveres Mittel denkbar, da auch gegen Corona geimpfte und geboosterte Menschen das Virus übertragen und hospitalisiert werden können (Quelle: https://www.focus.de/gesundheit/news/grafiken-von-focus-online-zeigen-wo-wir-uns-mit-corona-anstecken-und-wer-jetzt-auf-der-intensivstation-liegt_id_36951807.html)?

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Sehr geehrte Frau D.,

um Infektionen zu entdecken und Infektionsketten zu unterbrechen sind Tests logischerweise das Mittel der Wahl. Besonders schwer erkranken in der Regel Menschen, die nicht geimpft sind. Ist im gleichen Atemzug die Impfquote niedrig, kann das, wie wir alle inzwischen wissen, unser Gesundheitssystem an den Rand seiner Möglichkeiten bringen.

Also sind Tests für Menschen, die sich nicht für eine Impfung entscheiden mögen, derzeit nachvollziehbar und aus meiner Sicht keine Diskriminierung.

Dreimal geimpft stellt sich die Situation anders dar. Natürlich lassen sich Infektionen auch dann nicht verhindern, aber mit Infizierten, denen es verhältnismäßig gut geht, lässt sich gut umgehen.

Das ist entscheidend und eben ein Unterschied. Deshalb bin ich auch kein Befürworter von Tests von allen für alles.
Einen Widerspruch zum Grundgesetz sieht die Rechtsprechung bislang nicht.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

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