Werden die Ruhegelder gedeckelt. Werden die Ruhegelder gedeckelt.

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Dietmar Bartsch
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Frage von Andre N. •

Werden die Ruhegelder gedeckelt. Werden die Ruhegelder gedeckelt.

Sehr geehrter Herr Bartsch,
da ich von der Frau Bundestagspräsidentin Fr. Bas keine Antwort erhalten habe .Frage ich sie ob Ruhegelder der Abgeordneten / Bundespräsidenten eine Höchstgrenze haben.
1.Bundespräsident
Kanzleramtsminister
Außenminister
Bundespräsident
Ich hoffe sehr das Sie mir diese doch einfache Frage beantworten können, und bitte verweisen sie mich
nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Andre N.

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Sehr geehrter Herr N.,

Sie hätten nicht auf die Bundestagspräsidentin zurückgreifen müssen, die Regularien sind öffentlich einsehbar.

Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an. Bei 65 Prozent ist der Höchstsatz erreicht. Dieser greift nach 26 Jahren. Real erreicht also kaum ein Abgeordneter diese Größenordnung. Dennoch ist meine Position seit vielen Jahren: Abgeordnete sollten nicht über ein Sondersystem versichert sein, ohne einen Cent Beitrag zu entrichten, sondern sollten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Wer mindestens vier Jahre Bundesminister war, kommt auf eine Pension von 4.660 Euro im Monat. Real reicht eine halbe Legislatur. Mit jedem weiteren Jahr auf der Regierungsbank erhöht sich der Betrag um 400 Euro. Der Höchstbetrag liegt über 12.000 Euro pro Monat. Real müssen Sie beachten, dass viele Minister zusätzlich Abgeordnete sind oder waren oder ggf. auch Ansprüche aus Verantwortung aus den Ländern haben. Beträge können sich also auch summieren oder werden miteinander verrechnet. Ehemalige Bundeskanzler haben zusätzlich einen Anspruch auf ein Büro, Mitarbeiter etc. Ich halte die entstehenden Gesamtkosten für kritikwürdig.

Der Ehrensold des Bundespräsidenten ist am höchsten und beläuft sich auf 10/9 des Gehalts des Bundeskanzlers. Wir reden von ca. 214.000 Euro.

Sollten Sie an weiteren Details Interesse haben, finden Sie die notwendigen Regelungen jederzeit online.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

 

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