Auch Änderungen im Gesetz, etwa Vorhaben, den Kreis der Frageberechtigten einzuschränken, lehne ich – wie meine Fraktion – ab. Das würde insbesondere journalistische Arbeit in nicht akzeptabler Weise erschweren.
Eine Chatkontrolle – also die anlasslose Massenüberwachung gleichsam aller Bürgerinnen und Bürger – wäre in einem Rechtsstaat beispiellos und schießt deutlich über das legitime Ziel (Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) hinaus.
Eine verpflichtende Umstellung auf ein Rentensplitting, also ein Modell, bei dem nur noch Ansprüche auf Grundlage von Beiträgen bestehen, die während der Ehe vom Partner erworben wurden, könnte nach mir bekannten Berechnungen dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen würden als heute.