Frage an Dilek Kalayci bezüglich Gesundheit

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Dilek Kalayci
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Frage von Marco H. •

Frage an Dilek Kalayci von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kalayci,

recht herzlichen Dank für die letzte Antwort. Zurückkommend auf diese Antworten, habe ich weitere Fragen.
Wie werden die Maßnahmen begründet? Laut §28a Absatz 5 müssen alle Maßnahmen begründet werden.
Wenn seit April eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss und trotzdem die Zahlen ansteigen, wie kann dann weiterhin die Maßnahme begründet werden?
Wenn Seit dem 2.11.2020 nahezu alle Freizeiteinrichtungen, dazu zählen auch Discotheken, Restaurants, Bars und Museen geschlossen sind und die Zahlen weiter ansteigen, wie kann dann das aufrechterhalten der Maßnahme bergründet werden?
Wenn die verschärfte Kontakteinschränkung seit dem 2.11.2020 wieder aktiv ist (Vorher gab es auch schon eine Kontakteinschränkung) und die Zahlen weiter ansteigen, wie kann das Aufrechterhalten weiter begründet werden?
Wie können das Verbot und die extreme Einschränkung von Demonstration weiterhin Begründet werden, wenn die Vergangenheit zeigt, es gibt keinen explosionsartigen Anstieg der Zahlen nach der Selbigen?
Warum wird behauptet die Krankenhäuser sind wegen Covid-19 überlastet, wenn sie es sowieso jedes Jahr überlastet sind? Bitte ziehen Sie den Vergleich zu den Jahren vor 2020, sowie die Auslastung der Beatmungen an SARI der letzten Jahre.
Warum werden die Menschen im Krankenhaus auf Sars-Cov-2 getestet, gibt es hier einen Interessenkonflikt (Höhere Fallpremie)? Meine Oma wurde mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert und zwei Mal getestet, warum?
Seit April 2020 gibt es massive Grundrechtseingriffe und ich erwarte, dass jeder dieser durch Arbeiten und Studien begründet werden kann, zu welchem Erfolg es wie führen wird und wann der Erfolg erreicht ist.
Wann geben Sie Geld für das Gesundheitssystem aus, welches Sie schützen wollen und nicht für die Folgen der Grundrechtseingriffe? Das Gesundheitssystem zu stärken kommt allen Bürgern zugute.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hemmerlein

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SPD

Sehr geehrter Herr Hemmerlein

Vielen Dank für ihre Anfrage. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes
mitteilen:

Die seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen wurden
auf der Grundlage des § 32 des Infektionsschutzgesetzes in einer
Rechtsverordnung durch den Berliner Senat beschlossen. Die Begründung
der einzelnen Verordnungen wurden in der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK)
gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin in den Drucksachen
des Abgeordnetenhauses veröffentlicht. Die einzelnen Dokumente sind
abrufbar unter folgendem Link:

https://www.parlament-berlin.de/de/Dokumente/Drucksachen

Bezüglich der Testung in Krankhäusern möchte ich auf folgenden Sachstand
hinweisen:

Die Berliner Krankenhäuser haben umfassende Schutz- und Hygienekonzepte
erarbeitet, die den Schutz des Gesundheit der dort behandelten
Patientinnen und Patienten sowie des Personals gewährleisten soll.
Bestandteil davon sind beispielsweise auch die Durchführung von
entsprechenden Testungen, um die Gefahr von Neuinfektionen zu verringern.

Mit freundlichen Grüßen
Dilek Kalayci