Frage an Dirk Wiese bezüglich Recht

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Dirk Wiese von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wiese,

Frau Däubler-Gmelin, Justizministerin a.D., ist 2014 öffentlich -bei Anne Will- dafür eingetreten, zur Vermeidung von juristischen Fehlurteilen mehr Gebrauch zu machen von der Videodokumentation polizeilicher Vernehmungen (1).
Der Jura- HS-Lehrer -und Richter am BGH- Mosbacher schlug Anfang v.J. vor, angesichts der Fehleranfälligkeit personaler Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Angeklagte), die Gefahr eines Fehlurteils schon jetzt (ohne Gesetzesänderungen) u.a. dadurch zu minimieren, daß die Polizei häufiger Videoaufzeichnungen von Vernehmungen erstellt (2).
Auf die ebenfalls heute bereits mögliche einverständliche Videografie von Untersuchungsgesprächen im Rahmen von psychologischen bzw. psychiatrischen Begutachtungen gingen beide Juristen noch nicht ein.

Mehrere Petitionen (z.B. 4-18-07-3100-011282, 4-1 8-07-31 00-01 7358)
mit dem Ziel, z.B. in die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnung einen gesetzlichen Anspruch (der von Begutachtungen Betroffenen auf Videodokumentation des Untersuchungs-Gesprächs) einzuführen, wurden 2015 abgewiesen unter Bezugnahme auf -nicht genauer bezeichnete- Einlassungen der Regierung (3).

Meine Fragen:
1. Welche Ministerien gaben Ihres Wissens Stellungnahmen ab?
2. Wurden Humanwissenschaftler befragt?
3. Was spricht gegen eine Veröffentlichung der Reg.- Stellungnahme(n)
a) aus humanwissenschaftl.
b) aus rechtl. / "Verbraucher"-Schutz-Sicht?

Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) min. 26:08 https://www.youtube.com/watch?v=Tmuomt7E6cE
2) MOSBACHER, A. : Das Ideal richterl. Wahrheitsfindung und die Betrübnisse des wirklichen Lebens. Richterliche Schuldfeststellung und die Gefahr des Fehlurteils, Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2015): 9: S. 82-91)
3) vgl. S. 2-3 in diesem Dokument: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2015_10_07_Hajo_%20Petitionsausschuss_Berlin_Deutscher_Bundestag.pdf

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bundesminister Heiko Maas hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU/CSU eine Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des Jugendstrafverfahrens einberufen. Der Expertenkommission gehörten Vertreter aus allen relevanten Bereichen, wie der Wissenschaft, der juristischen Praxis sowie Experten aus BMJV und BMI sowie den Justizverwaltungen der Länder an.

Die Kommission hat Mitte Oktober 2015 ihren selbstbestimmten und frei von inhaltlichen Vorgaben verfassten Bericht mit entsprechenden Vorschlägen vorgelegt. Sie finden den Bericht der StPO-Expertenkommission unter folgendem Link:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Abschlussbericht_Reform_StPO_Kommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Auf Seite 17 finden Sie dort unter Punkt 4. den Vorschlag der audiovisuellen Aufzeichnung im Ermittlungsverfahren sowie im Folgenden auch für eine audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung.

Die Empfehlungen der Expertenkommission werden derzeit im BMJV geprüft und ausgewertet, um zeitnah einen Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Inhaltlich schließe ich mich meinem Parteikollegen, Bundesminister Heiko Maas, an, der bei Vorstellung des Berichts, die durch die StPO-Kommission angestrebte Verbesserung der Kommunikation, Dokumentation und Transparenz im Strafverfahren gelobt hat. Die audiovisuelle Aufzeichnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren kann dabei auch ein wichtiger Bestandteil sein.

Mit besten Grüßen

Dirk Wiese

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