BeamVG-Urteil missachtet? Warum weigert sich Ihre Partei, die Pensionsprivilegien per einfachem Gesetz zu kürzen und den sozialen Frieden zu retten?
Herr Wiese,
ihre klare Positionierung gegen die AfD zeigt mir, sie stehen fest fürDemokratie.
Die Kluft zwischen Pensionen und Renten zerstört das Vertrauen in den Staat. Denn diese bewusste Spaltung der Gesellschaft bedroht unsere Demokratie. Das Argument, das Grundgesetz verbiete Änderungen, zieht nicht: Das BVG hat längst klargestellt, dass der Gesetzgeber das Pensionsniveau per einfachem Gesetz (Beamtenversorgungsgesetz – BeamVG) absenken darf (Az. 2 C 15.21). Dass das Rentenniveau sinkt, während Pensionäre Höchstbezüge erhalten, ist kein Verfassungszwang, sondern Ihre bewusste politische Entscheidung. Sie schonen die eigene Klientel und nehmen Verwerfungen sehenden Auges in Kauf.Hierzu fordere ich eine konkrete Antwort ohne Textbausteine:Warum nutzt Ihre Fraktion den Spielraum des BeamVG nicht, um das Pensionsniveau sofort spürbar abzusenken und an das Rentenniveau anzugleichen?Wie rechtfertigen Sie diesen Doppelstandard vor den Bürgern, die dieses System finanzieren müssen?
Sehr geehrter Herr M.
danke für Ihre Anfrage zur aktuellen Diskussion über Renten und Pensionen.
Am heutigen Tag wurden die Ergebnisse der Rentenkommission vorgestellt. Auf dieser Grundlage werden wir eine Rentenreform auf den Weg bringen. Vor allem in Empfehlung 23 werden Beamte angesprochen und mögliche Maßnahmen, um der Kluft zwischen Renten und Pensionen gerecht zu werden. Den Bericht gibt es hier zum Nachlesen: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
Zu ihrer konkreten Frage bezüglich höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Beamtenversorgungsgesetz: Es ist richtig, dass das Pensionsniveau einfachgesetzlich geändert werden kann. Jedoch unterliegt auch das verfassungsgemäßen Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich orientierend am Alimentationsprinzip klar dahingehend geäußert, dass der Dienstherr die Versorgung von beamten lebenslang garantieren muss und das auf einem entsprechenden Niveau, was die Unabhängigkeit von Beamten sichert und der besonderen Rolle des Beamtenverhältnisses gerecht wird. Etwaige Senkungen wären daher streng an den Grundsätzen des Beamtentums und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen. Das ist auch die Rechtfertigung für die besonderen Regelungen im Hinblick auf Beamte.
Eine Zusammenführung der Systeme würde auch erst einmal keine Erleichterung mit sich bringen. Man müsste die Versorgungslücke schließen durch eine fehlende betriebliche Altersvorsorge bei Beamten und über einen langen Zeitraum hinweg alten Pensionsansprüche weiter nachkommen und gleichzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ob ein abrupter Wechsel daher den gewünschten Erfolg bringen würde, müsste gründlich überprüft werden. Wir werden uns jetzt die Empfehlungen der Rentenkommission in Ruhe anschauen und gucken, welche Regelungen wir umsetzen, die gleichzeitig dem Beamtentum gerecht werden und Versorgungslücken schließen ohne neue Probleme zu schaffen.
Beste Grüße
Dirk Wiese
