Warum wurde im Bundestagsbeschluss über das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz negativ über die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger/Pensionäre entschieden.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
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Frage von Max F. •

Warum wurde im Bundestagsbeschluss über das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz negativ über die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger/Pensionäre entschieden.

Sehr geehrter H. Wiese, inmitten des Fachkräftemangels und 60Mrd Haushaltslochs verzichtet die Regierung auf Fachkräfte u.Steuereinnahmen von arbeitswilligen Bundesbeamten die durch Erreichen der besonderen Altersgrenze in Ruhestand versetzt wurden.Ich z.B. könnte in Vollzeit als Sanitäter arbeiten. Hier würden St.einnahmen StKl 6 von ca.12.000€ anfallen. Da mir eine schadfreie VZ Tätigkeit verwehrt bleibt, hat nunmehr das Rote Kreuz einen Sanitäter und der Staat ca. 12.000€ Steuereinnahmen weniger. Und dies ist nur ein Beispiel von Vielen. Ist sich die Regierung wirklich bewusst um die große Anzahl dieser Pensionäre die in Vollzeit ihre Erfahrung und Expertise in verschiedensten Tätigkeitsfeldern zur Verfügung stellen wollen? Warum wird unsere Ressource "Arbeit in Vollzeit /Steuereinnahmen" gerade in dieser prekären Krise außer acht gelassen?Sie wollen im Bundestag über das Aus von Agrar/E-Fördeung nachverhandeln.Sollte hier das Thema Hinzuverdienst nicht auch auf der Agenda stehen?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.

grundsätzlich stimme ich Ihrem Anliegen, die Hinzuverdienstmöglichkeiten von pensionierten Beamten zu verbessern, zu.

In den letzten Jahren hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um es gesetzlich Versicherten attraktiver zu machen, länger zu arbeiten, wenn sie dies wünschen. Auch Beamte sollten angesichts des Fachkräftemangels 
Verbesserungen erfahren. Allerdings sehe ich eine vollständige Abschaffung aller Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersgrenze als kritisch an. Wie die genaue Ausgestaltung oder auch eine Anlehnung an gesetzlich Versicherte aussehen könnte, müsste im parlamentarischen Verfahren geklärt werden.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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