Warum sind "verdeckte Anderskonten" in Deutschland legal, birgt das nicht enorme Missbrauchsrisiken? Viele Politiker sind Rechtsanwälte und können solche anonymen Konten bekommen und Geld verwalten!
Guten Tag, Jochen T.,
vielen Dank für die Frage zu „verdeckten Anderskonten". Den von Ihnen bereitgestellten Links nach dürfte es sich um Treuhandkonten, sog. Anderkonten, handeln (kalkulatorische Anderskosten aus der Kosten- und Leistungsrechnung meinten Sie vermutlich nicht).
Anwälte müssen Anderkonten führen, teilweise erfüllen diese Konten auch sinnvolle Funktionen: Notare verwahren Kaufpreise, Anwälte verwalten Mandantengelder, es gibt Ausnahmefälle, in denen Schutzbedürftige, etwa Gewaltopfer oder Whistleblower, besondere Absicherung benötigen. Gleichzeitig besteht im Zusammenhang mit Treuhand- und Anderkonten auch ein Geldwäscherisiko. Theoretisch sind "verdeckte" Anderkonten nicht zulässig. Praktisch scheint es Konflikte mit dem anwaltlichen Berufsgeheimnis oder Lücken bei der Regulierung oder Rechtsdurchsetzung zu geben. Danke für den Hinweis, wir prüfen das.
Beste Grüße
Doris Achelwilm
