Frage an Dorothee Martin von Gunter D. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Martin,
als Betreiber einer Ü20 PV-Anlage in Ihrem Wahlkreis, frage ich mich und Sie, wie es nach Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung mit dem Betrieb meiner Anlage weitergehen kann. Es wäre doch im höchsten Maße kontraproduktiv, wenn tausende Kleinanlagen, die einen wesentlichen Anteil zur dringend notwendigen Energiewende beitragen, nun stillgelegt werden müssten, weil für einen wirtschaftlich zumutbaren Weiterbetrieb die Rahmenbedingungen fehlen. Was werden Sie tun, um ein solches energiepolitisches Desaster zu vermeiden?
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen
Freundliche Grüße
Dr. Gunter Schöch
Sehr geehrter Herr Schöch,
vielen Dank für Ihre Frage zur „EEG-Novelle 2021“.
Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Strom kommt nicht mehr aus dem Kraftwerk, sondern von Solarpanels auf den Dächern und Windrädern auf den Feldern und auf dem Meer. Nur so können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen.
Um die im Klimaschutzgesetz rechtlich verbindlich verankerten Klimaziele zu erreichen, haben wir uns im Koalitionsvertrag auf einige Eckpunkte verständigt. Mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch sollen es bis 2030 sein; die vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien im Stromsektor kann und muss bereits deutlich vor dem Jahr 2050 beschritten werden. Dazu brauchen wir auch eine umfassende EEG-Novelle, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den erforderlichen Schwung verleiht. Damit das gelingt, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage der Marktintegration ausgeförderter Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist Thema im Zusammenhang mit der EEG-Novelle:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Ziel, die ausgeförderten Anlagen, also jene, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, weiterhin am Netz zu halten. Denn die technisch meist einwandfreien Anlagen liefern einen unverzichtbaren Beitrag zur Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Deshalb setzen wir uns erstens dafür ein, dass es für die Anlagenbetreiber wirtschaftlich bleibt, ihre Anlage weiterzutreiben. Das erreichen wir im Wesentlichen dadurch, dass der Eigenverbrauch dieser Anlagen von Abgaben und Umlagen, also auch von der EEG-Umlage, befreit bleibt bzw. zukünftig befreit wird, so wie es auch die neue EU-Erneuerbare -Energien-Richtlinie vorsieht. Zweitens bedarf es einer gesetzlichen Regelung für die Überschusseinspeisung. Den Abrechnungsaufwand für die Anlagenbetreiber wollen wir so gering wie möglich halten. Allerdings müssen sich die Anlagen störungsfrei in die Bilanz des Stromnetzes integrieren lassen; es muss also ein Erfassungs- und Steuerungssystem geben. Vor allem durch den Eigenverbrauch, aber auch durch die Einnahmen aus dem ins Netz eingespeisten Strom wären die Anlagen nach wie vor rentabel, sie würden andere Stromverbraucher nicht belasten und trügen damit zur Erhöhung der Akzeptanz für verbrauchsnahe erzeugten erneuerbaren Strom bei.
Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls steht fest, dass wir die Ausbau- und die Klimaziele nur erreichen können, wenn sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kleingewerbetreibende unter attraktiven Rahmenbedingungen und mit entsprechenden finanziellen Anreizen deutlich stärker als bislang beim Ausbau der Erneuerbaren Energien einbringen können. Wir stehen für bezahlbare erneuerbare Energie für alle.
Mit dem bevorstehenden parlamentarischen Verfahren zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kommen wir nach langem Hin und Her und zähem Ringen innerhalb der Bundesregierung nun endlich in eine tiefergehende parlamentarische Diskussion mit unserem Koalitionspartner, der, nicht zuletzt nach den jüngsten Ankündigungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und seinem Ruf nach einer parteiübergreifenden „Klima-Charta“, endlich Farbe bekennen muss. Im parlamentarischen Verfahren werden wir also sehen, inwieweit auch die Unionsfraktion bereit ist, die gemeinsam vereinbarten Ziele mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Nachfrage zur Reform des EEG-Gesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Martin