Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bahnkunden, die deren Mobilität auch bei Streiks von Bahnmitarbeitern gewährleisten?

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Dorothee Martin
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Frage von Christoph Z. •

Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bahnkunden, die deren Mobilität auch bei Streiks von Bahnmitarbeitern gewährleisten?

Insbesondere: Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, gesetzliche Vorgaben einzuführen, nach denen ein Streik im Personenverkehr nur dann rechtmäßig ist, wenn auch während des Streiks ein geeigneter Mindestbetrieb sichergestellt ist, der die Mobilität von Bürgern ohne eigenes Auto gewährleistet?

Wegen der Entscheidung, auf einen eigenen Pkw zu verzichten, werde ich in den kommenden Tagen wieder einmal darauf hoffen müssen, noch einen knappen Mietwagen zu ergattern, oder diverse Termine absagen müssen, weil die Gewerkschaft der Lockführer meint, die Bahnreisenden als Geiseln für ihre Tarifverhandlungen missbrauchen zu dürfen. Mangels geeigneter Gesetzgebung in diesem Bereich besteht derzeit kein effektiver Schutz der Reisenden vor derartigem Missbrauch. Der Bundestag könnte das im Rahmen der verfassungsmäßigen Schranken ändern. Wollen Sie sich dafür einsetzen? Oder halten Sie die Interessen der GDL für wichtiger, als die Interessen der Bahnreisenden ohne eigenes Auto?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zarth,

vielen Dank für die von Ihnen gestellte Frage hinsichtlich der Planung etwaiger gesetzlicher Änderungen zum Schutz von Bahnkund:innen bei Mobilitätseinschränkungen im Rahmen von Streiks der Bahnbelegschaft.

Zunächst ist festzustellen, dass das Streikrecht zum Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz auf Koalitionsbestätigung gehört und eine Gewerkschaft wie die GDL hiervon im Rahmen eines Streiks Gebrauch machen darf. Zwar handelt es sich bei der Bahn um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, auf das viele Millionen unserer Mitbürger:innen jeden Tag angewiesen sind, dennoch ist auch hier ein Streik als letztmögliches Mittel zur Gehörverschaffung oder zur Durchsetzung der eigenen Position im Rahmen einer Verhandlung als möglich und rechtlich zulässig vorgesehen. Bezüglich der Entscheidung wann ein Streik das einzig mögliche Mittel einer Gewerkschaft ist, kommt es stets auf den konkreten Sachverhalt und zuvorderst der Einschätzung der Gewerkschaft selber an.

Des Weiteren ist festzustellen, dass wenn Gewerkschaften keinerlei Möglichkeit hätten eine strategische Position, in diesem Fall einer Versorgernotwendigkeit, einzunehmen, hätten sie keine Chance tatsächlich auf verbesserte Arbeitsbedingungen oder Lohnerhöhungen zu streiten. Unabhängig davon, welche Gewerkschaft für ihre Beleg- und Mitgliedschaft streitet, hat dies meist Auswirkungen auf das alltägliche Leben der Mitmenschen. Und genau dies, diese Notwendigkeit des Funktionierens eines Teils unserer Gesellschaft für den Rest von uns soll dadurch ja gerade in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt werden. Das dies am Ende sehr unglücklich und ärgerlich für Einzelne ist, ist jedoch gleichermaßen klar und verständlich, insbesondere wenn man Termine hat, bei denen eine Anwesenheit in Person unumgänglich ist.

Ich bin zuversichtlich, dass die Deutsche Bahn und GDL zeitnah zu einem für beide Seiten ansprechenden Kompromiss kommen werden. In Zukunft werden wir uns dafür stark machen, dass die Lokführer:innen bessere Arbeitskonditionen haben, sodass Streiks an erster Stelle gar nicht notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Martin

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