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Wie kann es sein, dass die SPD, welche den Finanzminister stellt, die Abschaffung der Lizenzschranke für US Unternehmen nicht aktiv verhindert und es nun zur Abstimmung kommt?

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Dunja Kreiser
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Frage von Arndt W. •

Wie kann es sein, dass die SPD, welche den Finanzminister stellt, die Abschaffung der Lizenzschranke für US Unternehmen nicht aktiv verhindert und es nun zur Abstimmung kommt?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Ihre Sorge über die Abschaffung der Lizenzschrank äußern. 

Zunächst vielen Dank für Ihre Anmerkungen zur Lizenzschranke nach § 4j EStG. Die Lizenzschranke wurde eingeführt, um steuerliche Gestaltungen internationaler Konzerne einzudämmen. Diese nutzen häufig niedrige ausländische Steuersätze, um dort Patent- und Lizenzgesellschaften zu gründen. Die Lizenzschranke verhindert in solchen Fällen, dass ins Ausland gezahlte Lizenzgebühren in Deutschland als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Wir haben in der Anhörung zum Gesetz und in unseren Redebeiträgen im Ausschuss sowie im Plenum deutlich gemacht, dass wir die geäußerten Sorgen über eine Abschaffung der Lizenzschranke grundsätzlich teilen. Uns war und ist bewusst, dass mit der Streichung Risiken verbunden sein können.

Für die Abschaffung spricht jedoch, dass es in den OECD-Staaten inzwischen keine als schädlich eingestuften Patentboxen mehr gibt. Diese Länder haben ihre Regelungen an den Anforderungen des sogenannten Nexus-Ansatzes der OECD ausgerichtet. Dieser verlangt, dass Lizenzgesellschaften über ausreichende eigene Substanz und tatsächliche wirtschaftliche Aktivität im jeweiligen Forschungsbereich verfügen. Damit sollen missbräuchliche Gewinnverlagerungen verhindert werden. Der Bundesregierung ist es darüber hinaus äußerst wichtig, Anti-Missbrauchsregeln kontinuierlich zu überprüfen, sowohl hinsichtlich ihrer Wirksamkeit als auch ihres Bürokratieaufwands. Dabei fließen aktuell auch die Ergebnisse zweier Expertenkommissionen ein, die das Bundesministerium der Finanzen einberufen und deren Vorschläge im Sommer 2024 vorgelegt wurden. Im zweiten Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Mindeststeueranpassungsgesetz vom 5. Dezember 2024 sind als begleitende Maßnahmen unter anderem folgende Änderungen vorgesehen: die Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG).

Nichtsdestotrotz war es uns ein wichtiges Anliegen, im parlamentarischen Verfahren eine wirksame Kontrolle sicherzustellen. Mit der Protokollerklärung zur Evaluation bis 2028 haben wir deshalb einen verbindlichen Mechanismus verankert, der die Auswirkungen der Abschaffung eng begleitet und bei Fehlentwicklungen Korrekturen ermöglicht. Eine solche Evaluationsklausel wäre ansonsten nicht vorgesehen gewesen – es ist also ein Verhandlungserfolg der SPD-Fraktion.

Ein wesentliches Ziel der Verhandlungen war zudem, die Balance im Gesamtpaket zu wahren und weitergehende Forderungen anderer Akteure abzuwehren. Die internationale Mindeststeuer allein wird das Problem der Gewinnverlagerung nicht vollständig lösen, sie ist aber ein mühsam errungener Fortschritt, der unter schwierigen globalen Rahmenbedingungen zustande gekommen ist. Jetzt kommt es darauf an, sie zu verteidigen, weiterzuentwickeln und ihre Umsetzung glaubwürdig abzusichern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen transparenten Einblick in die Gründe, Abwägungen und Sicherungsmechanismen geben zu können, die unser Handeln in diesem Gesetzgebungsverfahren leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dunja Kreiser

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