Frage an Edgar Franke bezüglich Verbraucherschutz

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Edgar Franke
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Frage von Lennard G. •

Frage an Edgar Franke von Lennard G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
da Sie im Ausschuss für Gesundheit und Recht und Verbraucherschutz sind, möchte ich Sie auf eine bestimmte Problematik hinweisen und ihre Meinung dazu wissen.

In Deutschland gibt es seit 1977 die Verordnung, dass Tabak in Deutschland nicht mehr als 5% Feuchtigkeit beinhalten darf. Diese Verordnung wurde damals eingeführt, um das Strecken von Tabak, besonders Pfeifentabak, zu vermeiden.

Das Problem ist das Wasserpfeifen Tabak, durch diese Verordnung nur maximal 5% Feuchtigkeit beinhalten darf. Um eine Wasserpfeife richtig konsumieren zu können braucht es mehr Feuchtigkeit, weil der Tabak nicht wie bei einer normalen Pfeife/Zigarette verbrennt, sondern verdampft/verschmort, durch indirekte Hitze von Holzkohle. Teilweise sind die Aromen in der Feuchtigkeit enthalten, die den charismatischen Geschmack eines Tabaks ausmachen. Anderen EU Ländern haben diese Grenze schon aufgehoben.

Wir die Konsumenten von Wasserpfeifen sind eine Minderheit, die es nicht schaffen werden eine Petition mit 50.000 Unterschriften zu erreichen. Trotzdem möchten wir die gewohnte Qualität haben, wie es im Ausland der Fall ist. Wasserpfeifen Tabak sollte wie in der Petition 48423 eine eigene Kategorie sein, die nicht unter die Verordnung von 1977 fällt, um den Konsumenten sein gewohntes Produkt zu geben.

Ich bin nicht der Verfasser der Petition.

Nun zu meiner Frage: Ist es juristisch möglich diese Verordnung in der Art zu verändern ? Könnten Sie sich den Wikipedia Artikel zum Thema "Shisha" (Umgangssprachlich für Wasserpfeife) überfliegen. Dort wird auch über die Problematik aufgeklärt, unter dem Punkt 3.1 Wasserpfeifentabak.
Gibt es möglicherweise andere Leute die ich zu diesem Thema schreiben könnte ?

Mit freundlichen Grüßen

Lennard Gerdes

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Sehr geehrter Herr Gerdes,

Wasserpfeife rauchen ist bei vielen Jugendlichen in und gilt als harmlosere Alternative zum Zigarettenrauchen. Es steht für Entspannung, Gemütlichkeit und dafür, gemeinsam eine gute Zeit zu verbringen. Insofern verstehe ich Ihre Initiative. Die vermeintlich geringere Schädlichkeit des Shisharauchens liegt die Annahme zugrunde, dass das Wasser die Schadstoffe des Tabaks herausfiltert.

Die Filterwirkung des Wassers ist aber gemäß Untersuchungen eher gering. Das Wasser in der Shisha kühlt zwar den Rauch ab, so dass dieser im Hals nicht so unangenehm und kratzend erlebt wird. Trotzdem werden beim Shisha-Rauchen größere Schadstoffmengen aufgenommen als bei filterlosen Zigaretten.

Beim Verschwelen des Tabaks entstehen Teer und durch die Kohle größere Mengen Kohlkenmonoxid und gelangen beim Inhalieren des Shisha-Rauchs mit dem Nikotin tief in die Lunge. Durch das lange Rauchen einer Wasserpfeife nimmt der Körper besonders viel Nikotin auf. Und Nikotin ist ein Suchtstoff.

Auch die von Ihnen benannten Quelle (Wikipedia) benennt diese Gefahren und weißt zusätzlich darauf hin, dass die Zusatzstoffe in Shisha-Tabak (Aromen) weitere Gefahren bilden können.

Sie werden daher bitte verstehen, dass ich als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, als Familienvater und als Nichtraucher ihre Initiative nicht unterstützen kann. Ich möchte den Shisha-Tabakkonsum nicht verteufeln. Es erscheint mir aber als hoffnungslos, politische Mehrheiten für eine Lockerung von Verordnungen finden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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