Ist die Impflicht verhältnismäßig, anbetrachts der Virusvariante OMIKRON, um diese Eingriffe in unsere Grundrechte zu rechtfertigen? (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Berufsfreiheit...?)

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Frage von Gerlinde M. •

Ist die Impflicht verhältnismäßig, anbetrachts der Virusvariante OMIKRON, um diese Eingriffe in unsere Grundrechte zu rechtfertigen? (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Berufsfreiheit...?)

Sehr geehrter Herr Dr. Franke!
Sie sprechen sich für die Impflicht aus, begründet um eine Überlastung des Gesundheitswesen zu verhindern. Und vor allem vulnerable Gruppen zu schützen!
Ich weise Sie darauf hin, dass bis heute ein Rendite Abrechnungssystem ( FALLPAUSCHALEN) in den Kliniken Anwendung findet. Was schon seit Jahren zu Personalabbau und damit Überlastung des medizinischen Personals in den Kliniken führte. Die Pandemie machte es deutlich!
Die KHSFV Verordnung 17.12.2015 hat meines Wissens noch immer Bestand, u.a. beinhaltet sie das Pauschalen für BETTENABBAU bezahlt werden! Das sind die Ursachen der schwerwiegenden negativen Entwicklungen in unserem Gesundheitswesen! Um beste Pflege unserer vulnerablen Gruppen zukommen zu lassen , um sie zu schützen, bedarf es größten Einsatz einer Reformierung unseres Gesundheitssystem. Das hat sicher größere Auswirkungen für das Gesamtwohl , die Gesundheit der Menschen , als eine Impflicht!

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Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie Dank für das Darlegen Ihres Anliegens, welches ich sehr ernst nehme.

Zunächst ist mir wichtig zu betonen, dass in der Angemessenheitsprüfung im Rahmen des Gesetzesentwurfs nicht nur der momentane Ist-Zustand, sondern richtigerweise auch zukünftige Entwicklungen mit berücksichtigt wurden. Leider sind wir in einer Situation, in der nicht genau hervorgesagt werden kann, wie sich die Infektionslage im kommenden Herbst darstellt. Es ist hierbei möglich, dass sich wieder eine deutlich schwerere Virusvariante ausbreitet, die die Krankenhäuser an die Belastungsgrenze führt. Deswegen ist es wichtig, effektive Vorsorge zu betreiben. Durch eine hohe Impfquote bei den vulnerablen Gruppen können wir schwere Verläufe sowie viele Todesfälle verhindern und so das Gesundheitssystem entlasten. Sollte eine solche Überlastung nicht drohen, wäre die Pflicht jederzeit wieder aussetzbar.

Ich stimme mit Ihnen darüber ein, dass es einer grundlegenden Krankenhausreform bedarf. Ich habe auf dem DRG-Forum am 17. März 2022 betont, dass insbesondere die Fallpauschalen genau auf den Prüfstand gestellt werden müssen und das bisherige Abrechnungssystem Fehlanreize setzt. Eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung mit ausreichend Personal ist Teil unseres Koalitionspapiers, welches nun umgesetzt werden muss. Dafür setze ich mich ein. Wichtig ist mir insbesondere, dass im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin eine erlösunabhängige Finanzierung erfolgen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Franke

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