Frage an Ekkehard Wysocki bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ekkehard Wysocki
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Frage von Annelie T. •

Frage an Ekkehard Wysocki von Annelie T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wysocki,

im Zusammenhang mit der nicht erteilten Aufenthaltsgenehmigung für die Roma-Familie Racipovic sind für mich einige Fragen aufgetaucht, um deren Beantwortung ich Sie bitte. Nach allem, was den Medien und speziell der Hamburger Morgenpost zu entnehmen war, ist diese Entscheidung für einen "bunten" Hamburger Bürger überhaupt nicht nachzuvollziehen.

1. Ist dieser Fall im Innenausschuss beraten worden?

2. Hat es Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegeben?

3.Wer hat diesen Fall und warum an die Härtefallkommission verwiesen?

4. Halten Sie es in demokratischem Sinne (Mehrheit entscheidet) für richtig, dass von der Härtefallkommission Einstimmigkeit verlangt wird?

5. Lt. Hamburger Morgenpost vom 18.06.2012 lebt der Großvater der Kinder als deutscher Rentner in Hamburg. Die drei Kinder der Familie sind im Alter zwischen 15 und 19 Jahren. Hätte man ihnen nicht eine eigene Aufenthaltserlaubnis geben können?

Der Hamburger Senat setzt sich derzeit für eine Ändererung des Aufenthaltsgesetzes auf Bundesebene ein. Diese gut integrierte Familie hätte von der guten Absicht spätestens im Eingabenausschuss profitieren können. Deshalb frage ich mich, wie ernsthaft diese Absicht zu nehmen ist.

Mit freundlichem Gruß

Annelie Tietze

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Tietze,

leider komme ich erst jetzt dazu Ihre Anfrage teilweise zu beantworten, weil ich mich im Urlaub befinde.

Die verschiedeneren Eingaben zur Familie Racipovic sind im Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft behandelt worden. Der Innenausschuss war mit diesem Fall nicht befasst.
Der Eingabenausschuss und natürlich auch die Härtefallkommission tagt grundsätzlich nicht öffentlich, so dass in der Öffentlichkeit nicht alle, gerade diese Familie betreffenden Einzelheiten, bekannt sind.
Die Frage, woher die Medien ihre Informationen haben kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Als Mitglied des Eingabenausschusses halte ich mich zumindest an die Verschwiegenheitsverpflichtung und bitte deshalb um Verständnis, dass ich Ihre Fragen nur teilweise beantworten werde.

Frage 1: Antwort siehe oben.

Frage 2: Unterliegt der Vertraulichkeit

Frage 3: Einzelne Fälle können im Eingabenausschuss auf Antrag einer (!) Fraktion in die Haertefallkomission überwiesen werden.

Frage 4: Ja

Frage 5: Unterliegt der Vertraulichkeit.

Grundsätzliche Anmerkung: Im Eingabenausschuss sind alle Abgeordneten der aktuellen Gesetzeslage unterworfen. Jeder Fall und das nehme ich für mich auch so in Anspruch wird als Einzelfall beurteilt. Es gibt kein Schema "F" nach dem entschieden wird.
In diesem Fall lagen mehre Eingaben vor und alle Aspekte wurden ausführlich diskutiert. Mehrere Fraktionen (!) sahen hier keine Möglichkeit den Wünschen der Petenten zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehard Wysocki MdHB

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