Frage an Ekkehard Wysocki bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ekkehard Wysocki
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Frage von Annelie T. •

Frage an Ekkehard Wysocki von Annelie T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wysocki,

der Seite 7 des Hamburg-Teils im Hamburger Abendblatt vom heutigen Tag entnehme ich unter dem Titel: "Ärzte: Schwangere Flüchtlinge nicht umverteilen", dass auf Veranlassung unseres Innensenators Neumann eine Entscheidung des damals zuständigen Senators Ahlhaus von 2010 zurückgenommen wurde, wonach schwangere Frauen im letzten Drittel ihrer Schwangerschaft nicht mehr auf andere Bundesländer umverteilt werden können. Immerhin war das eine menschlich anständige und selbstverständlich sein sollende Entscheidung von Herrn Ahlhaus! Hätte ich von dieser Seite nicht unbedingt erwartet. Die Rücknahme dieses Erlasses ausgerechnet durch einen SPD-Senator entsetzt mich daher enorm! Ich kann die möglichen Beweggründe in keiner Weise nachvollziehen.

Werden Sie sich im Innenausschuss dafür einsetzen, dass künftig derartigen Umverteilungen die Grundlage entzogen wird?

Mit freundlichem Gruß

Annelie Tietze

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Sehr geehrte Frau Tietze,

Ende 2011 hat die Innenbehörde entschieden, Frauen im letzten Drittel Ihrer Schwangerschaft nicht mehr automatisch aus dem Verteilungsverfahren herauszunehmen, sondern im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwangerschaft einer Verteilung entgegensteht. Diese Entscheidung findet meine Zustimmung, denn nur in einer Einzelfallprüfung können die persönlichen Umstände bewertet werden, nicht in einem generalisierten Verfahren. Eine Schwangerschaft ist auch nicht automatisch einer Krankheit gleichzusetzen. Das bisherige Verfahren hatte dazu geführt, dass sich viele Frauen erst im letzten Drittel ihrer Schwangerschaft hier gemeldet haben, um ihren Verbleib in Hamburg zu erreichen. Dieses hatte dann auch den Verbleib der übrigen Familienangehörigen zur Folge. Die Frage zu stellen, ob die Schwangerschaft nicht auch in einem anderen Bundesland beendet werden kann, halte ich nicht für unangemessen oder gar unanständig. Wir reden hier schließlich von der Bundesrepublik Deutschland mit einem gesicherten medizinischen Standart im gesamten Land. Ein weiterer Aspekt ist, dass ein solche späte Meldung immer mit einer unzureichenden medizinischen Versorgung in den ersten sechs Monaten verbunden war. Dies war weder für die Mutter noch das Kind ungefährlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ekkehard Wysocki MdHB

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