Frage an Elisabeth Kaiser bezüglich Familie

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Elisabeth Kaiser
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Frage von Susanne B. •

Frage an Elisabeth Kaiser von Susanne B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kaiser,

unter Verweis auf die allermeisten "europäischen Freunde: "Spahn schreibt in seinem Brief, seine "ernsthafte Sorge" sei, dass die Entscheidungslösung nicht wirke. "Allein mehr Ansprache, Aufklärung und Information werden nicht reichen. " https://www.spiegel.de/politik/deutschland/organspende-jens-spahn-wirbt-bei-abgeordneten-fuer-widerspruchsloesung-a-14f7753b-d580-4ef5-b869-f34ed1ac874e

Hat Spahn (aus Ihrer Sicht) recht?

Bericht einer Organentnahme http://www.faz.net/aktuell/politik/organspende-das-war-ein-katastrophaler-ausbau-von-ersatzteilen-12536010.html :

"..Sie hatte einen Motorradunfall gehabt. Wahrscheinlich ist sie mit dem Kopf aufgeschlagen, ...die Leute, die kriegten erst mal gesagt: „Ihre Tochter ist hirntot...Der Oberarzt hat dann gesagt: „Ihrer Tochter nützen die Organe nichts mehr. Jemand anders kann mit den Organen aber weiterleben.... Wenn die Klinikangestellten in den Techniken der Gesprächsführung bewandert sind, dann kriegen sie jemand Unsicheren auch dazu, zuzustimmen...Sie müssen sich vorstellen: Sie haben da einen OP-Tisch mit einem Körper, der ist vom Hals bis knapp über dem Schambereich völlig geöffnet, ...Und dieser ausgeweidete Körper. Das hat mich sehr schockiert.

..Wenn einer der Angehörigen jemals so eine Explantation sehen würde und würde darüber sprechen oder es würde im Fernsehen gezeigt, dann gäbe es keine Einwilligungen mehr zur Organentnahme.

..Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand möchte, dass das mit seinem Körper passiert.

..ich habe beschlossen, dass ich kein Organspender sein möchte. Und konsequenterweise möchte ich auch keine Organe bekommen....".

Ich frage Sie:
Wie ist Ihr Empfinden?
Akzeptieren Sie, dass Menschen nicht sterbend in Stücke zerlegt werden wollen?
Werden Sie per Gesetz und Zwangsmaßnahmen, jeden zur Organ-/Gewebeentnahme heranziehen, der - gehirntot - einen Widerspruch nicht vorlegen bzw. gerichtsfest beweisen kann?

Grüsse
S. B.

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SPD

Sehr geehrte Frau B.,

der Bundestag, seine Fraktionen und ich als einzelne Abgeordnete haben uns in den letzten Monaten intensiv und gewissenhaft mit dem Thema der Organspende und den vorliegenden Gesetzentwürfen beschäftigt.

Rund 9.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan und wir haben in Deutschland nur weniger als 1000 gespendete Organe jährlich. Eine grundlegende Reform der Organspende ist aufgrund der äußerst niedrigen Spendenzahlen dringend erforderlich.

Ich bin der Auffassung, dass geht nur mit der von den meisten Menschen favorisierten Widerspruchsregelung. Die Bereitschaft zur Organspende sollte Normalität werden. Denn die Aufklärungskampagnen der letzten Jahre, mehr Menschen für die Organspende zu gewinnen, waren nicht erfolgreich. In keinem Land Europas haben wir eine so geringe Spenderzahl, bei doch enorm hoher grundsätzlicher Zustimmung der Bevölkerung.

Bei der Widerspruchsregelung kann man sich zu jedem Zeitpunkt entscheiden, etwa bei jedem Arztbesuch, ob man widerspricht oder ausdrücklich zur Organspende bereit ist. Dazu wird ein rund um die Uhr verfügbares Register eingerichtet. Zugleich werden auch die Angehörigen ein Widerspruchsrecht erhalten:

Wenn die Familie nach dem Tod ihres Angehörigen glaubhaft versichert, dass dieser sich gegen die Organspende entschieden hätte, etwa weil er mehrfach darüber gesprochen hat, dann wird auch kein Organ entnommen. So werden Irrtümer und Fehler verhindert. Die Widerspruchslösung ist eine Regelung, die ohne viel unnötige Bürokratie Leid und unnötigen Tod verhindert, aber gleichzeitig auch vor Fehlern und Missbrauch schützt. Die Widerspruchslösung rückt konsequent das Leiden der betroffenen Patientinnen und Patienten und Organempfängerinnen und -empfänger in den Vordergrund, ohne die Freiheit des oder der einzelnen zu missachten.

Elisabeth Kaiser MdB

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