Was unternehmen Sie, damit Tiere im Gesetz endlich als fehlende Lebewesen statt als Sachen anerkannt werden und Nottierärzte bei Lebensgefahr Sonderrechte (Blaulicht) im Verkehr erhalten?
Ich bin im Tierschutzverein Schmölln aktiv und arbeite im dortigen Tierheim. Wir erleben oft, dass Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Aktuell werden Tiere im BGB wie Sachen behandelt. Das verhindert u.a., dass Tierretter im Notfall schnell durch den Verkehr kommen. Auch Behandlungsfehler werden oft nur als eine Sachbeschädigung gewertet. Als ihr Wähler aus dem Altenburger Land interessiert mich, wie die SPD den rechtlichen Status von Tieren verbessern will.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement im Tierschutzverein Schmölln. Gerade die praktische Erfahrung aus Tierheimen und Notfällen zeigt, dass Tiere rechtlich und gesellschaftlich einen besonderen Schutz verdienen.
Tiere sind nach deutschem Recht bereits heute keine Sachen mehr (§ 90a BGB). Gleichzeitig gelten in vielen Bereichen weiterhin die Vorschriften des Sachenrechts ((§ 90a BGB: Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.). Deshalb ist nachvollziehbar, dass viele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierschutzvereine hier weiteren Handlungsbedarf sehen, etwa bei Schadensersatzfragen, Behandlungsfehlern oder der allgemeinen Stellung des Tierwohls im Rechtssystem.
Die SPD setzt sich grundsätzlich für einen starken Tierschutz ein. Dazu gehören bessere Standards beim Tierwohl, die Unterstützung von Tierheimen sowie wirksame Maßnahmen gegen Tierquälerei. Auch die Frage, wie der besondere Status von Tieren im Zivilrecht künftig stärker berücksichtigt werden kann, sollte weiter geprüft werden. Dabei müssen rechtliche Änderungen allerdings praktikabel und rechtssicher ausgestaltet werden, weil sie Auswirkungen auf viele Bereiche, von Tierhaltung über Landwirtschaft bis hin zum Haftungsrecht, haben.
Ihre Forderung nach Sonderrechten für tierärztliche Notdienste im Straßenverkehr verdient ebenfalls eine ernsthafte Prüfung. Gerade bei lebensbedrohlichen Notfällen kann schnelle Hilfe entscheidend sein. Sonderrechte im Straßenverkehr sind in Deutschland jedoch bewusst eng geregelt, da sie immer auch Fragen der Verkehrssicherheit betreffen. Deshalb müsste genau definiert werden, wer als tierärztlicher Notdienst gilt, unter welchen Voraussetzungen Sonderrechte genutzt werden dürfen, und wie Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Ein denkbarer Ansatz wären klar begrenzte Sonderrechte für offiziell organisierte tierärztliche Notdienste bei akuter Lebensgefahr von Tieren. Dafür wären allerdings Änderungen der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene erforderlich.
Ich nehme Ihre Anregungen und Erfahrungen sehr ernst. Der Austausch mit Menschen, die täglich praktisch im Tierschutz arbeiten, ist wichtig, um Verbesserungen realistisch und wirksam umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kaiser MdB
