Frage an Elisabeth Motschmann bezüglich Gesundheit

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Elisabeth Motschmann
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Frage von Johanna W. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Johanna W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Motschmann!
Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bekanntes und bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildet. Nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurden sehr viele GesprächspsychotherapeutInnen zu Psychotherapeuten approbiert. Zurzeit kann aber de facto in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte. Dadurch ist der Anteil der Gesprächspsychotherapeuten an der Gesamtzahl aller PsychotherapeutInen rapide gesunken, obwohl er vor dem PsychThG enorm groß war.
Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Fragen: 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses)?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?
Freundliche Grüße von J. Walkenhorst

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Walkenhorst,

für mich sind Diagnose und Therapie bei seelischen Problemen und Beschwerden wesentlich von den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen abhängig. Die Beziehungen zu anderen Menschen und die gesellschaftliche Einbindung sind für den Menschen als soziales Wesen ausschlaggebend für seine seelische Gesundheit. Deshalb stehe ich der Gesprächspsychotherapie und der systemischen Therapie grundsätzlich positiv gegenüber.

Für die Psychotherapie-Richtlinie ist jedoch der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Ich halte dies im Rahmen der Selbstverwaltung auch dringend für angebracht. Nur wenn in unserem solidarischen System Fachleute über das Leistungsspektrum entscheiden können, kann langfristig die Vielfalt des Angebotes aufrecht erhalten werden. Die Urteile von fachfremden Politikern dürfen dabei nicht ausschlaggebend sein.

Wie Sie bereits geschrieben haben, hat der G-BA im April 2013 begonnen, sich mit der Aufnahme der Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beschäftigen. Ich stehe dieser Aufnahme grundsätzlich positiv gegenüber, da die Methode bereits vom wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt wurde. Bereits heute ist die systemische Therapie als Ausbildungsteil im Rahmen des geltenden Psychotherapeutengesetzes möglich, da die Therapie wissenschaftlich anerkannt ist. Zur Frage der Aufnahme in ein novelliertes Psychotherapeutengesetz müssen zunächst die Diskussionen um die Weiterentwicklung der Psychotherapeutenausbildung als Direktausbildung abgeschlossen sein, um eine Aufnahme abschließend entscheiden zu können. Dafür werde ich mich in der nächsten Legislaturperiode einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Elisabeth Motschmann