Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Dr. Petra H. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Dr. Petra H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

am 25.9.08 stand auf der Tagesordnung des Bundestages ein
Antrag, der die Einrichtung rechtsverbindlicher gentechnikfreier Regionen zum Ziel hatte. Jede Gemeinde soll sich selbst gegen Gentechnik entscheiden können und diese Entscheidung soll dann auch in Brüssel einen rechtsverbindlichen Status erhalten.

Im Bayerischen Landtagswahlkampf wurde den Bürgern von Minister Seehofer und anderen Politikern Ihrer Fraktion versprochen, dass die CSU genau für dieses Ziel eintreten würde.

Statt dessen wurde der o.g. Antrag jedoch auf Drängen Ihrer Fraktion am 25.9.08 nicht verabschiedet, sondern in den Landwirtschafts-Ausschuß verwiesen.

Wie haben Sie in dieser Abstimmung gestimmt und warum?

Falls Sie so wie die Koalitionsmehrheit gestimmt haben, geschah dies mit Rücksicht auf den Wahltermin in Bayern, um sich die Möglichkeit offen zu halten, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt nach der Wahl in Bayern unter Mißachtung der dort gegebenen Wahlversprechen gänzlich abzulehnen?
Wie wollen Sie abstimmen, wenn der Antrag erneut ins Parlament kommt?
Für Ihre Antwort und Ihre Mühe danke ich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Petra Hemptenmacher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Hemptenmacher,

ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage auf den Antrag "Gentechnikfreie Regionen stärken - Bundesregierung soll Forderungen aus Bayern aufnehmen und weiterentwickeln" von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/10202) beziehen. Wie dem Plenarprotokoll (PlPr 16/179) zu entnehmen ist, wurde diese Initiative auf Antrag der Koalition, also auch der SPD, an den federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen. Dies entspricht gängiger parlamentarischer Praxis. Nur in den zuständigen Fachausschüssen können Anträge detailliert geprüft und beraten werden; nur in diesen Gremien kann notfalls auch ergänzender Sachverstand von Außen z.B. in Form von Anhörungen oder Einholung von Gutachten hinzugezogen werden.

Selbstverständlich hätte man auch sofort über den Antrag abstimmen können. In der Sache hätte dies die Ablehnung bedeutet mit der Konsequenz, dass sich mit dem Thema niemand weiter auseinandersetzt.

Ich selber war übrigens nicht im Plenum und habe nicht mit abgestimmt, da meine Ausschüsse (Familie und Recht) für diese Thematik nicht zuständig sind. Für den Fall, dass ich an der späteren Sachentscheidung teilnehme, werde ich zunächst das Votum der zuständigen Fachpolitiker meiner Fraktion abwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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