Fragen zum Thema Kinderpornografie

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Luca Tom P. •

Fragen zum Thema Kinderpornografie

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker, ich hätte einige Fragen zum Thema Kinderpornografie an sie:
1. Welche rechtlichen Maßnahmen und Gesetze gibt es, um Kinderpornografie zu bekämpfen?
2. Wie können staatliche Institutionen und Strafverfolgungsbehörden dazu beitragen, Kinderpornografie effektiv zu bekämpfen?
3. Welche Rolle spielen internationale Zusammenarbeit und Koordination im Kampf gegen Kinderpornografie?
4. Wie können Internetplattformen und Technologieunternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zur Bekämpfung von Kinderpornografie beitragen?
5. Wie können Schulen und Bildungseinrichtungen eine Rolle spielen, um Kinder über das Thema aufzuklären und sie zu schützen?
6. Welche Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote gibt es für Opfer von Kinderpornografie?
7. Welche aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen bestehen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie?
Über eine Beantwortung wäre ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Luca Tom P.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

danke für Ihre Nachricht. Ich beschränke mich in meiner Antwort auf die aktuelle rechtspolitische Diskussion im Deutschen Bundestag. 

Die einschlägigen Strafrechtsvorschriften zur Kinder-und Jugendpornographie findet man in den §§ 184 b ff. Strafgesetzbuch. Sowohl zur Verfolgung von Kinder- und Jugendpornographie als auch für Prävention ist wichtig, dass die zuständigen Polizei- und Sicherheitsbehörden über wirksame Ermittlungsmöglichkeiten verfügen. Dabei spielt insbesondere das Thema Speicherung von IP-Adressen eine bedeutende Rolle. Sie sind wichtige Spuren, um die digitale Weitergabe von Missbrauchsbildern zurückzuverfolgen, so Täter zu ermitteln und im besten Fall sogar Opfer vor weiteren Übergriffen zu bewahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2022 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Sicherung digitaler Beweismittel zur Aufklärung schwerer Kriminalität mit dem Europarecht vereinbar ist. Ohne Durchsetzung einer Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise bei späteren Ermittlungen oft bereits gelöscht, so dass die IP-Adresse keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden kann. Meine Fraktion hat deshalb hierzu einen Antrag eingebracht, der auf die Speicherung von IP-Adressen gerichtet ist (https://www.bundestag.de/resource/blob/954872/0d96140dbed898c5c2be684492a1459e/Antrag-data.pdf). Die Anhörung dazu wird am 11. Oktober von 12.00 bis 14.00 Uhr stattfinden. 

Außerdem weise ich auf die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hin, die sich mit Schutz- und Hilfeangeboten, Prävention, Forschung, Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und der Aufarbeitung beschäftigt. Hinzu kommen zahlreiche private und ehrenamtliche Initiativen, die zum Teil auch staatlich gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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