Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker, wie stehen zu der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge um dem Verfall der Arbeitslöhne entgegen zu wirken?

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Frage von Dietmar H. •

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker, wie stehen zu der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge um dem Verfall der Arbeitslöhne entgegen zu wirken?

Immer mehr Unternehmen bevorzugen eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, sodass es zur Ausbeutung der Arbeitskräfte kommt.

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Sehr geehrter Herr H.,

Die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist Kernbestandteil unserer Sozialen Marktwirtschaft.

Tarifverträge sind der geeignetste Weg zu fairen Arbeitsbedingungen und einer guten Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ich sehe es sehr positiv, dass sie unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Das kann ein Stück weit ausgleichen, dass die direkte Bindung an Tarifverträge leider immer weiter sinkt. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl heißt es hierzu: „Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Tarifgeltung in Branchen mit geringer Tarifbindung. Dieses Instrument wollen wir als CDU weiter stärken.“

In der Praxis ist gerade der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, der hiervon Gebrauch macht, siehe angehängte Pressemitteilung aus dem MAGS, NRW :   https://www.karl-josef-laumann.de/2019/04/30/mags-nrw-minister-laumann-erklaert-tarifvertraege-fuer-sicherheitsbranche-und-gastronomie-azubis-allgemeinverbindlich/

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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