Wie stehen Sie zu Abschiebungen trotz positiven Votums der Härtefallkommission und zum Vollzug von Abschiebungen aus geschützten Räumen, wie Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder Kinderheimen?

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Dr. Peter S. •

Wie stehen Sie zu Abschiebungen trotz positiven Votums der Härtefallkommission und zum Vollzug von Abschiebungen aus geschützten Räumen, wie Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder Kinderheimen?

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Sehr geehrter Herr Stahn,

 

Seit dem 1.1.2005 wurde die Härtefallkommission in circa 2000  Fällen angerufen. In etwa 20% der Fälle hat die Kommission der Ausländerbehörde empfohlen ein Bleiberecht zu bescheinigen. In aller Regel folgt die Ausländerbehörde diesen Empfehlungen. Die maßgebliche juristische Entscheidung muss aber bei der zuständigen Ausländerbehörde liegen, sie kann dann noch im Verwaltungsgerichtsverfahren überprüft werden.

 

Eine Abschiebung bedeutet fast immer ein Dilemma, gerade wenn die Betroffenen soziale Kontakte begründet und Arbeit gefunden haben oder Kinder zur Familie gehören. Genau deshalb gibt es die Härtefallkommission, um bei besonders gravierenden Einzelfällen Abschiebungen abzuwenden. Ich habe mich auch selbst in solchen Einzelfällen für Menschen eingesetzt. Es kann hier aber keinen Automatismus geben, dass eine Unterbringung in bestimmten Einrichtungen immer einer Abschiebung entgegenstünde. Die Gründe dafür müssen in die Abwägung eingehen, können aber nicht absolut gesetzt werden, auch um hier keine falschen Anreize zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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