Frage an Enak Ferlemann bezüglich Recht

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Enak Ferlemann
CDU
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Enak Ferlemann von Jürgen S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ferlemann,
in Anbetracht der Vorschläge von Minister Schäuble zur Aufgabe des Rechtstaates hin zur Überwachungsmaschine, frage ich Sie, was Sie zu tun gedenken, um diesen Bruch des Grundgesetzes zu verhindern.
Eine Online Durchsuchung von PCs ist mit dem Rechtstaat nicht vereinbar.
Was werden Sie tun, um unsere Verfassung und die Bürgerrechte zu schützen ?

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Sauer

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Sehr geehrter Herr Sauer,

ich bedanke mich für Ihre eMail vom 24.04.2007, in der Sie schreiben, Herr Minister Schäuble habe Vorschläge zur Aufgabe des Rechtsstaates hin zur Überwachungsmaschine gemacht.

Richtig ist, dass Bundesinnenminister, Herr Dr. Schäuble, in einem Interview in der Zeitschrift „Stern“ auf Überlegungen seines Hauses über die Grundlagen der Strafprozessordnung und die Zuständigkeit des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr eingegangen ist. In letzterem Bereich gelten alle Verfassungsrechte, insbesondere das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Damit ist klar, Bundesminister Dr. Schäuble geht es nicht darum, willkürlich auf Ihrer Festplatte herumzuschnüffeln.

Ebenso wenig geht es darum, aus Deutschland einen Überwachungsstaat zu machen. Wir sind alle heilfroh, dass wir auf deutschem Boden vor 17 Jahren einen Überwachungsstaat abgeschafft haben.

Auslöser für die jetzige Diskussion, die leider unsachlich geführt wird, ist die Einführung einer Präventivbefugnis des Bundeskriminalamtes im Zuge der Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform I, mit der der Bund erstmalig eine Zuständigkeit für die polizeiliche Gefahrenabwehr – Bereich internationaler Terrorismus - erhalten hat. Diese Präventivbefugnis muss gesetzgeberisch umgesetzt werden, wie im Übrigen der Bundesgerichtshof festgestellt hat. Das Bundeskriminalamt braucht gesetzliche Instrumente, um diese Gefahrenabwehr nach Recht und Gesetz und auf der Grundlage des Grundgesetzes durchführen zu können, wie es bisher die Länderpolizeien getan haben.

Es ist also nur folgerichtig, wenn der zuständige Bundesinnenminister über eine entsprechende Rechtsgrundlage nachdenkt. Die Überlegung, wie Freiheit der Bürger und Sicherheit gegen Terrorismus als zwei Seiten derselben Medaille in ein dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unseres Grundgesetzes entsprechendes Lot gebracht werden und in einen Gesetzesvorschlag münden können, ist Aufgabe des Bundesinnenministers.

Wenn ein Gesetzesentwurf dem Parlament zugeleitet wird, werde ich meine Entscheidung auf dem Boden des Grundgesetzes unter Wahrung der Bürgerrechte treffen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann MdB

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