Finden Sie es richtig, dass die Briefwechsel zwischen Senat und Bundesregierung zum Bau des Verbindungsbahn-Entlastungstunnels zwischen Hauptbahnhof und Altona unter Verschluss gehalten werden?

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Eva Botzenhart
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Frage von Claus S. •

Finden Sie es richtig, dass die Briefwechsel zwischen Senat und Bundesregierung zum Bau des Verbindungsbahn-Entlastungstunnels zwischen Hauptbahnhof und Altona unter Verschluss gehalten werden?

Nach Angaben des Senats sind diese streng geheimen Dokumente so brisant, dass ihre Bekanntgabe zum jetzigen Zeitpunkt den Bau des in Hamburg geplanten „Verbindungsbahn-Entlastungstunnels“ (S-Bahn-Tunnel zwischen Hauptbahnhof und Diebsteich/Altona) vereiteln würde. Man könnte daher fast vermuten, dass zur Durchsetzung des Projekts eine Verschwörung im Gange ist.

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/44121-hamburg-bekanntgabe-der-dokumente-zur-korrespondenz-zwischen-hamburg-und-berlin-wuerde-den-geplanten-verbindungsbahnentlastungstunnel-vereiteln.html

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Ja, ich halte die Entscheidung für richtig. Natürlich ist es wünschenswert, dass möglichst viel transparent gemacht wird und Informationsfreiheit ist mir persönlich sehr wichtig. Gleichzeitig stehen dem Interesse der Transparenz auch Dinge entgegen, wie sie auch im Hamburgischen Transparenzgesetz abgedeckt sind.

Wie auch im zugehörigen Bescheid des Vorgangs steht, auf den Sie sich beziehen (https://fragdenstaat.de/anfrage/verbindungsbahnentlastungstunnel-schriftwechsel-mit-db-und-bundesregierung/#nachricht-834544), sind „vorbereitende Notizen und Vermerke zur Willensbildung des Senats generell von der Informationspflicht ausgenommen“, darüber hinaus wird in den Briefwechseln die mögliche Finanzierung erörtert, die „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vorhabenträgerin und weiterer Beteiligter [enthalten], an deren Nichtverbreitung diese ein berechtigtes Interesse geltend gemacht haben“.

Ein Teil des Schriftwechsels ist ja veröffentlicht worden, mit sehr wenigen Schwärzungen.

Daraus eine Verschwörung zu konstruieren ist nicht angebracht. Zudem ist der Vorgang zum Antrag auf Information, auf den Sie sich beziehen noch nicht abgeschlossen, der Widerspruch des Antragstellers wurde noch nicht abschließend bearbeitet.

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