Frage an Eva Goldbach bezüglich Verkehr

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Eva Goldbach
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Frage von Michael S. •

Frage an Eva Goldbach von Michael S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Goldbach,

in einer Pressemitteilung zum Thema Straßenbeiträge äußern Sie sich u.a., Zitat:
„Wenn Straßenbeiträge ersatzlos abgeschafft werden und das Land die Kosten übernimmt, bedeutet das, dass alle Hessinnen und Hessen mit ihren Steuern die Sanierung jeder kommunalen Straße in Hessen bezahlen. Zur Finanzierung würden also auch Menschen herangezogen, die über gar kein Grundeigentum verfügen.“

Genau so lautet unsere Forderung! Jeder benutzt die Straßen, also sind Sanierungen derselben aus den allgemeinen, bereits erhobenen Steuern zu finanzieren.
Warum soll der Anlieger für etwas zahlen, was er nicht zerstört hat und was ihm nicht gehört!
Der Grundstückseigentümer hat bereits Erschließungskosten gezahlt. Die Straße geht dann in das Eigentum der Kommune, also in das Eigentum aller Bürger dieser Kommune über.

Und, Sie suggerieren mit Ihrer Aussage, dass Grundstückseigentümer reich und Mieter arm sind.

M. S., Verband Wohneigentum Hessen e.V. , 2. Landesvorsitzender

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Der Erhalt und die Sanierung der kommunalen Straßen sind eine originäre kommunale Aufgabe und dieser Grundsatz soll auch in Zukunft beibehalten werden. Jede staatliche Ebene (Bund, Länder und Kommunen) hat dafür Sorge zu tragen, ihren Aufgaben nachzukommen und trägt dafür auch die Finanzverantwortung. Dementsprechend ist die Möglichkeit, Straßenbeitragssatzungen zu erlassen, Teil der kommunalen Selbstverwaltung und Finanzverantwortung. Im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung ist es aber auch, wenn die Kommunen sich entscheiden, keine Straßenbeiträge zu erheben und stattdessen einen Teil ihrer kommunalen Steuereinnahmen für die Sanierung ihrer kommunalen Straßen zu verwenden. Wir GRÜNE wollen im Einklang mit dem Gebot der kommunalen Selbstverwaltung den Städten und Gemeinden von Landesseite gerade nicht vorschreiben, wie sie die Sanierung ihrer Straßen finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden. Die Aufgabe des Landesgesetzgebers besteht darin, einen möglichst großen Entscheidungsspielraum für die Kommunen zu schaffen.

Im Einklang mit dieser grundsätzlichen Position und nach der Auswertung einer öffentlichen, sechsstündigen Anhörung im Hessischen Landtag mit einer Vielzahl von Sachverständigen, haben sich die regierungstragenden Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der FDP am 25. April 2018 auf ein 5-Punkte-Maßnahmenpaket zur Anpassung der Straßenbeiträge verständigt, das im Mai-Plenum im Landtag beraten und beschlossen wurde.

Im Einzelnen umfasst dieses Paket folgende Maßnahmen:
1. Die Kommunen entscheiden selbst darüber, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen – aus „soll“ wird „kann“.
2. Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung ihrer Straßensanierung. Es gibt künftig keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.
3. Für die Anwohner besteht die Möglichkeit von spürbaren Verbesserungen und Entlastungen. Die Möglichkeit für Ratenzahlungen wird erheblich verbessert. Anstatt Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre sind nun Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich. Damit können individuelle Härten vermieden werden.
4. Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme. Mit einem einmaligen pauschalisierten Kostenausgleich in Höhe von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt sich das Land an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
5. Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein; diese Voraussetzung streichen wir, um beispielsweise zu ermöglichen, ganze Ortsteile zu einem Berechnungsgebiet zusammen zu fassen.

Während der Gesetzentwurf der SPD erst im Jahr 2019 ohne Übergangsregelung in Kraft treten würde und den Anliegern mit bereits erlassenen Gebührenbescheiden für die Zahlung von Straßenbeiträgen keinerlei Unterstützung bietet, hilft die bereits zum Gesetz erhobene Reform von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP schon mit Wirkung zum 1. Januar 2018 den von Straßenbeiträgen betroffenen Menschen unmittelbar mit konkreten Unterstützungsmaßnahmen.