Frage an Fabio De Masi bezüglich Gesundheit

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Fabio De Masi
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Frage von robert l. •

Frage an Fabio De Masi von robert l. bezüglich Gesundheit

KANN DIE MRNA IMPFUNG GEGEN CORONA MEIN ERBGUT VERÄNDERN?

Stimmt es, dass die krankenkassen für impffolgeschäden nicht haften?

Enthält der Impfstoff gefährliche nanopartikel?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lehr,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Covid-19-Impfstoffen.

Die Entwicklung erster Corona-Impfstoffe ist sehr schnell abgeschlossen worden, dennoch haben alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe die vorgeschriebenen Testphasen durchlaufen. Dabei konnte durch die parallele Durchführung von Testphasen Zeit gewonnen werden.

Experten sind sich einig, dass mRNA-Corona-Impfstoffe das menschliche Erbgut nicht verändern. Die mRNA-Impfstoffe sind genbasiert, allerdings hat dies keine langfristigen Folgen für das Erbgut. Die mRNA dringt nicht in den Zellkern ein, in dem sich die Erbinformationen befinden, und ist nach zwei Tagen bereits wieder abgebaut.

Bei einigen mRNA-basierten Impfstoffen, wie beispielsweise dem von BioNTech, kommen sogenannte Lipid-Nanopartikel zum Einsatz. Diese umhüllen die mRNA, um den Transport in die Körperzellen zu erleichtern. Nach meiner Kenntnis kommen die meisten Studien zum Ergebnis, dass diese nicht zellschädigend sind und keine Gefahr für den menschlichen Körper darstellen.

Impfschäden im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung sind äußerst selten. Die mRNA-Technik wird schon seit längerem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Krebs oder Tollwut erforscht. Sollte es dennoch zu Komplikationen kommen, die über die üblichen Impfreaktionen hinausgehen, so können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden:

Bundesregierung wie Länderregierungen empfehlen eine Schutzimpfung gegen Covid-19. Dadurch sind die Voraussetzungen des § 60 Infektionsschutzgesetz erfüllt und eine Gewährung von Schadenersatz bei negativen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen durch die Bundesländer möglich.

Eventuell sind die Versorgungsleistungen jedoch nicht ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten (z.B. bei Berufsunfähigkeit oder durch Umrüstkosten des häuslichen Umfelds).

Verschiedene Krankenkassen haben bereits zugesichert, dass die Kosten der Behandlung eines Impfschadens übernommen werden. Ich empfehle dies bei der eigenen Krankenversicherung anzufragen.

Behandlungskosten sind jedoch ausdrücklich keine Folgekosten. Vor diesem Hintergrund können ergänzende Versicherungen, beispielweise die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sinnvoll sein. Es ist jedoch zweifelhaft ob es angemessen ist, eine solche Versicherung nur aus Furcht vor seltenen Impfschäden abzuschließen. Wenn, sollte diese Versicherung auch aus anderen Gründen zweckdienlich sein.

Die Linksfraktion hat gefordert die Verträge offenzulegen, die mit den Herstellern von Impfstoffen abgeschlossen worden sind. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren wie hoch die Preise und Gewinnmargen für die Impfstoffe tatsächlich sind und welche Haftungsregelungen getroffen worden sind.

https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/impfstoff-vertraege-offenlegen-und-eu-weite-impfstrategie-auf-den-weg-bringen/

Weitere Informationen zur Haftung finden Sie unter folgenden Links:

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-impfschaeden-wer-haftet-und-wie-hoch-ist-der-schadenersatz,SMRpwRK

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Unfallversicherung-Impfschaeden-sind-nicht-immer-inkludiert-417544.html

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi