Label
Vergütung für PsychotehrapeutInnen: Wie stehen Sie zu dem Beschluss vom 12.03. und unterstützen Sie uns PsychotherapeutInnen damit wir eine angemessene Vergütung bekommen?

Portrait von Felix Döring
Felix Döring
SPD
59 %
10 / 17 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Susanne I. •

Vergütung für PsychotehrapeutInnen: Wie stehen Sie zu dem Beschluss vom 12.03. und unterstützen Sie uns PsychotherapeutInnen damit wir eine angemessene Vergütung bekommen?

Sehr geehrter Herr Döring,
ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit einem vollen Versorgungssitz in Gießen. Am 12.03. wurde auf Betreiben des GKV-SV beschlossen das Honorar für PsychotherapeutInnen um 4,5% zu kürzen ab Quartal 2/2026. Ich empfinde die Kürzung wie ein Schlag ins Gesicht und erlebe erneut wenig Wertschätzung von der Politik und den Krankenkassen. Zudem verschlechtert sich dadurch die Versorgung der psychisch erkrankten Menschen. Ich möchte Sie gerne noch darauf hinweisen, dass wir als PsychotherapeutInnen sehr viel leisten und wir deutlich weniger verdienen als unsere fachärztlichen und hausärztlichen KollegInnen in der Regel aber sehr hohe Kosten haben und wir vor allem unsere langwierige Ausbildung selbst bezahlt und dabei von Kliniken ausgebeutet wurden. Wie stehen Sie zu dem Beschluss vom 12.03. und unterstützen Sie uns PsychotherapeutInnen damit wir eine angemessene Vergütung bekommen?

Mit freundlichen Grüßen S. I. .(Dipl-Psych.)

Portrait von Felix Döring
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau I.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen. Für uns als SPD-Fraktion ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben. 

Wir nehmen die möglichen Auswirkungen des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsauschusses sehr ernst. Ich möchte den Vorgang zunächst gerne einordnen:

Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. 

Diese Entscheidungen liegen aus guten Gründen bei denjenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden. 

Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. (Vgl. § 87 SGB V) Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen. 

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. Das heißt konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt. 

Die GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet, die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Im konkreten Fall konnten sich die Selbstverwaltungspartner nicht über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare einigen. Daher kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, die sie in folgenden Pressemitteilungen dargestellt haben: 

•            Pressemitteilung des GKV-SV vom 12. März 2026 - Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Link: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2222400.jsp) 

•            Pressemitteilung der KBV vom 12. März 2026 - KBV-Vorstand enttäuscht: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt (Link: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt)  

Die KBV hat bereits Klage eingereicht.

Mittlerweile wurde eine Petition beim Bundestag eingereicht und eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss durchgeführt, so dass das Thema nun auch formal den Bundestag beschäftigt. Eine Aufzeichnung der Anhörung finden Sie hier: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7653811.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Döring, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Felix Döring
Felix Döring
SPD

Weitere Fragen an Felix Döring