Die Vorschläge der Rentenkommission sind noch kein beschlossenes Gesetz. Im parlamentarischen Verfahren wird es darauf ankommen, Verlässlichkeit und Generationengerechtigkeit miteinander zu verbinden. Wer jahrzehntelang Beiträge geleistet und seine Lebensplanung darauf ausgerichtet hat, sollte nicht kurzfristig mit grundlegenden Änderungen konfrontiert werden.
Für manche Patientinnen und Patienten ist die Frage der Darreichungsform keine Frage des Komforts, sondern der Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Behandlung.
Eine eigene belastbare Berechnung, wie stark die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einer Einbeziehung aller Erwerbstätigen in ein einheitliches System sinken würden, ist mir derzeit nicht bekannt.
Ich kann aber gut nachvollziehen, dass es für ältere Jugendliche enttäuschend ist, wenn sie zunächst nicht davon profitieren.
Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.
Eine pauschale Abschaffung dieser Regelung steht nicht zur Abstimmung.
