Frage an Florian Herrmann bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Frage an Florian Herrmann von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,

in ihrer Antwort vom 23.11.2011 auf meine Frage vom 02.11.2011, weshalb Sie gegen einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation sind, vergaßen Sie meine Fragen zu beantworten, die ich daher gerne noch einmal stelle:

- welche besseren Konzepte zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation haben Sie?

- sind Sie Meinung sind, dass § 172 Bundesbaugesetz dahingehend geändert werden sollte den Kommunen zu gestatten, von sich aus – ohne Landtag - das Bundesgesetz umzusetzen und einen Genehmigungsvorbehalt bei Bedarf einzuführen?

Stattdessen empfahlen Sie dem Münchner Stadtrat eine aktive Wohnraumpolitik zu betreiben sowie das Angebot an Wohnungen auszuweiten. Darüber hinaus vertraten Sie die Meinung, dass der Landtag nicht laufend Spezialgesetze für München erlassen kann. Aus aktuellem Anlass ergeben sich daraus auch Folgefragen:

- da die noch verfügbare Flächen in München kaum ausreichen um den zu prognostizierten Zuzug von ca. 100.000 Einwohnern bis 2030 zu bewältigen: müsste nicht das Umland (auch Freising), insbesondere auch im geförderten Wohnungsbau, mehr tun?

- wie stehen Sie zur Forderung des Finanzministers Söder, ein Spezialgesetz für München zu erlassen um München sämtlicher Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich streichen zu können?

- soll die Stadt München die in der Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms „Wohnen V“ bereitgestellten Mittel bis 2016 in Höhe von 800 Mio über Schulden finanzieren?

- aus Welchen Mitteln soll die Stadt München den Kaufpreis der GBW-Wohnungen, welche der Freistaat von der Landesbank nicht übernehmen will, finanzieren?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Högl

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