Frage an Florian Oßner bezüglich Gesundheit

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Florian Oßner
CSU
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Frage von Peter M. •

Frage an Florian Oßner von Peter M. bezüglich Gesundheit

Grüß Gott, Herr Oßner !Eine Gesetzesvorlage befasst sich mit der Aufnahme von Coronabestimmungen in das InfSchG. Ich halte die bestehenden Bestimmungen für völlig ausreichend. Das Virus läßt sich nicht auf dem Gesetzesweg reduzieren. Dafür ist die Akzeptanz von wirksamen Maßnahmen in der Bevölkerung viel wichtiger ! Durch mögliche weitere Einschränkungen von Grundrechten kommt es nur zu Verweigerungshaltungen. Was meinen Sie ? Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maierhöfer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen tragen die staatlichen Maßnahmen der vergangenen Monate. Aber angesichts der langen Dauer der Krise wurde in den vergangenen Wochen von verschiedenen Seiten der Wunsch nach einer Konkretisierung dieser Rechtsgrundlagen thematisiert. Damit kommen wir den Wünschen eines großen Teils der Bevölkerung, aber auch der Länder nach. Das Gesetz bestimmt 17 spezifische und konkrete staatliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Virus, die während der Corona-Krise zur Anwendung gebracht werden können, so etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeeinschränkungen für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten. Wir beschließen damit einen (nicht abschließenden) Instrumentenkasten für die Exekutive, ohne im Detail vorzuschreiben, welche Maßnahme wo genau die richtige ist. Denn dazu ist das Infektionsgeschehen zu unterschiedlich, dazu sind die Bedingungen zur Bekämpfung in Millionenstädten, in mittleren Städten, im ländlichen Raum zu unterschiedlich. Dies muss vor Ort entschieden werden - und nicht in Berlin. Wir geben damit aber einen klaren und rechtssicheren Rahmen für das zentrale Mittel der Pandemiebekämpfung: die Beschränkung von Kontakten, um die weitere Übertragung des Virus zu verhindern.

Bei allen Maßnahmen müssen die Verhältnismäßigkeit gewahrt und "soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit" berücksichtigt werden. Es muss zu jedem Zeitpunkt abgewägt werden, wo die Freiheit des Einzelnen die Gesundheit und das Leben eines Anderen gefährdet. Nach diesem Grundsatz werden wir das Infektionsgeschehen weiter verfolgen und die Maßnahmen zu jedem Zeitpunkt anpassen.

Erlauben Sie mir auch, in diesem Zusammenhang deutlich zu machen, dass wir wesentlich weniger drastische Maßnahmen ergriffen haben, als alle unsere Nachbarländer. Dies zeigt doch, dass wir mit Augenmaß vorgehen, um unsere medizinische Versorgung aufrecht erhalten zu können.

Selbstverständlich ist die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderung nicht ohne die Akzeptanz der Mehrheit in der Bevölkerung möglich. Daher kommen wir weiterhin den Fragen aller Bürgerinnen und Bürgern nach und nehmen ihre Sorgen ernst. Nur gemeinsam meistern wir den Weg aus der Pandemie ohne größere Kollateralschäden.

Gerne können Sie sich wieder für Rückfragen an mich wenden.

Bleiben Sie gesund und beste Grüße,

Ihr Florian Oßner

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