Frage an Florian Streibl bezüglich Familie

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Frage an Florian Streibl von Daniela R. bezüglich Familie

Thema: GWG Gutachter und Jugendamt

Wird ein Gutachterauftrag (Erziehungsfähigkeitsgutachten)vom Richter/in überprüft wenn das Jugendamt gleichzeitig mit einem Antrag auf §1666 BGB dort in diesem Antrag ein Gutachten anregt?

Ist das Jugendamt bzw.die Jugendamtsmitarbeiter bei der Erstellung eines Erziehungsfähigkeitsgutachten automatisch dabei? Oder muß dies vom Gericht genehmigt, beantragt werden?

Was passiert mit den Aussagen der jeweiligen Jugendamtsmitarbeiter, wenn diese selber medizinische Aussagen gegenüber dem Gutachter mitteilen? Dürfen diese Aussagen mit in sein Gutachten eingebracht werden? Ich glaube eher nicht.

Reicht es aus für einen Gutachtenauftrag vor der Erstellung eines Gutachtens der vom Jugendamt in Auftrag gegeben wird, wenn die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin eine medizinische Aussage als Begründung angibt die Wahr oder aber auch Unwahr sein kann,vorallem was dem Gutachtenauftrag angeht?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragestellung.

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