Frage an Florian Toncar bezüglich Finanzen

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Florian Toncar
FDP
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Frage von wolfgang f. •

Frage an Florian Toncar von wolfgang f. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Toncar!

Im April 2008 hat Ihre Fraktion erfreulicherweise einen Antrag im Bundestag eingebracht:
"Gleiche Rechte gleiche Pflichten - Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abbauen"
Die Wahrscheinlichkeit, daß die FDP der nächsten Bundesregierung angehört, ist zur Zeit recht hoch. Deshalb meine Frage: wird das Thema Reform des Lebenspartnerschafts-gesetzes auch ein Thema der Koalitionsverhandlungen sein? Wird Ihre Partei über eine steuerliche Gleichbehandlung mit der Ehe verhandeln?
Die SPD, in den vergangenen vier Jahren fast auf gleicher Augenhöhe mit der Union, hat immerhin beim Erbrecht etwas erreicht. Leider ist derzeit von der CDU kein weiteres Entgegenkommen zu erwarten. Glauben Sie ernsthaft an Fortschritte? Von einer CDU/FDP- Koalition erwarte ich in den kommenden vier Jahren den absoluten Stillstand.

Beste Grüße
W. Fischer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. August 2009 zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

Die FDP hat eine eindeutige Haltung in dieser Frage: Wir setzen uns für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Das derzeit geltende Recht legt gleichgeschlechtlichen Paaren insgesamt weitgehende Verpflichtungen auf, ohne ihnen andererseits entsprechende Rechte zu gewähren. So finden beispielsweise die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander einkommenssteuerrechtlich keinerlei Entsprechung. Für Lebenspartner besteht nach geltendem Recht nur die Möglichkeit, für geleistete Unterstützung einen steuerlichen Absetzungshöchstbetrag von 7.680 Euro geltend zu machen. Damit findet der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit keine Anwendung. Beim steuerlichen Tarif werden Lebenspartner weiterhin wie Nichtverwandte behandelt. Für sie gilt die Steuerklasse III. Das ist nicht hinnehmbar. Im Fall von sozialer Bedürftigkeit sind die Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtet. Als Einstandsgemeinschaft entlasten sie Staat und Gesellschaft. Die rechtlichen Benachteiligungen von Lebenspartnern insbesondere im Steuerrecht und im Beamtenrecht müssen daher beseitigt werden. Deswegen sieht unser Steuerkonzept für eine einfachere, gerechtere und niedrigere Steuer auch vor, eingetragenen Lebenspartnern zu gestatten, Unterhaltszahlungen von bis zu 20.000 Euro im Jahr auf den anderen Lebenspartner übertragen zu können und so die Möglichkeit eines Realsplittings zu erhalten.

Mit der sogenannten Maruko-Entscheidung vom 01. April 2008 (C-267/06) hat der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten Vorgaben zur Gleichstellung gemacht, die dringend der Beachtung im nationalen Recht bedürfen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, sind wertvoll und müssen von Staat und der Gesellschaft unterstützt werden. Für uns Liberale ist klar: wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte. So steht es auch in unserem Deutschlandprogramm. Daher können Sie sicher sein, dass sich die FDP weiterhin für die Gleichberechtigung von Lebenspartnerschaften einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar

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