Frage an Florian Toncar bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Frage an Florian Toncar von Gabriele V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Toncar,

Ihre Aussage in Ihrem Antwortschreiben an Herrn Dietrich vom 07.02.2007, dass "Fremdrentner jünger Geburtsjahrgang 1937 nach dem Rentenüberleitungsgesetz genauso behandelt werden wie alle anderen Bürger der ehemaligen DDR" ist falsch.

Das Fremdrentenrecht war für die über den eisernen Vorhang geflohenen Bürger eine Versorgungszusage zur Alterssicherung in der Bundesrepublik. Durch die Rücknahme der Versorgungszusage nach Fremdrentenrecht und dem Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes ist eine gravierend nachteilige Ungleichbehandlung der übergesiedelten Bürger gegenüber den in der ehemaligen DDR verbliebenen Berufskollegen entstanden, die nicht mehr dem Grundsatz der Verhätnismäßigkeit entspricht. Die bundesrechtlich erworbenen Versorgungsanwartschaften wurden liquidiert und neu nach DDR-Erwerbsbiografie bewertet. In der DDR verbliebene Berufskollegen (Ingenieure) erhalten dagegen nach dem Rentenüberleitungsgesetz - auch ohne eigene Beitragsleistung zur DDR-Zusatzrentenversicherung - neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Verdienst einen Anspruch auf Intelligenzrente nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25.07.1991. Dieser Anspruch auf Intelligenzrente wird den DDR-Flüchtlingen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund mit der Begründung verweigert, dass sie am so genannten Stichtag 30.06.1990 nicht mehr in einem volkseigenen DDR-Betrieb beschäftigt waren. Somit wird DDR-Flüchtlingen (Diplom-Ingenieuren) eine Rente aus der Sozialversicherung gewährt, die unter der Armutsgrenze in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union liegt. Dabei sollte die Rechtseinheit im Rentenrecht durch das Rentenüberleitungsgesetz geschaffen werden.
Wären Sie bereit, sich gegen diese gravierende Ungleichbehandlung einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Voigt

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