Änderungsantrag der CDU/CSU-Frakton bzgl. Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG (dabei inbesondere die Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften) zustimmen?

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Florian Toncar
FDP
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Frage von Michael K. •

Änderungsantrag der CDU/CSU-Frakton bzgl. Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG (dabei inbesondere die Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften) zustimmen?

Sehr geehrter Herr Toncar,
Ein Nutzer hatte Sie hier gefragt, ob Sie dem Änderungsantrag der CDU/CSU-Frakton bzgl. Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG (dabei inbesondere die Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften) zustimmen. Nun lese ich aber in "GESTA-Ordnungsnummer:D041
ID:302805". Auf der Website des Bundestages ist es folgendes Dokument: 15.11.2023
BT-Drucksache 20/9363 (Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschuss). Dort steht beide Anträge wurden von SPD, Grüne, Linke, FDP abgelehnt. AFD hat sich enthalten. CDU/CSU war dafür. Auf Seite 24 und 25. Frage von Olav Gutting (CDU/CSU) steht nun die Bundesregierung möchte erst im Jahr 2026/2027 die Verlustverrechnungsbeschränkung evaluieren! Das kann doch nicht sein.
Sie beantworten aber Fragen hier mit einer klaren Stellung der FDP gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung. Danke im Voraus

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Zukunftsfinanzierungsgesetz und zum Änderungsantrag der Unionsfraktion. 

Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben das Zukunftsfinanzierungsgesetz ausgiebig mit unseren Koalitionspartnern diskutiert. Am Ende haben wir einen guten Kompromiss finden können, der dazu beiträgt, dass künftig mehr Unternehmen, mehr Investoren und mehr Kleinanleger den Gang an den Kapitalmarkt wagen.

In der Frage der Verlustverrechnungsbeschränkung haben wir Freie Demokraten natürlich eine andere Position als unsere Koalitionspartner. Wir haben bei unseren Ampelpartnern für eine Verbesserung der jetzigen Situation geworben und werden das auch weiterhin machen. Derzeit gibt es in der Koalition dazu aber noch keine Einigung.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass der von Ihnen erwähnte Unions-Antrag – neben der Änderung der Verlustverrechnung – eine Reihe weiterer Punkte beinhaltete, die in dieser Form nicht zustimmungsfähig waren (etwa die Absenkung von Zustimmungspflichten bei SPACs und Mehrstimmrechten), haben wir den besagten Änderungsantrag abgelehnt. Zudem sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Problem mit der Verlustverrechnung nur deshalb besteht, weil die Union diese Regelung in ihrer Regierungszeit eingeführt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar
 

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