Erhöhung der Grenze der Verlustverrechnungsbeschränkung bei den Termingeschäften

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Florian Toncar
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Frage von Michael J. •

Erhöhung der Grenze der Verlustverrechnungsbeschränkung bei den Termingeschäften

Sehr geehrter Herr Toncar,

nachdem in der Koalition derzeitig keine Einigung über die Streichung der neuen VL-Beschränkung bei den TG erzielt werden kann, warum verbessert man diese nicht weiter?

Durch das JStG 2020 wurde die Grenze bereits von 10.000€ auf 20.000€ angehoben. In diesem Jahr haben sich die Anschaffungskosten aufgrund allg. Preissteigerungen deutlich erhöht. Diese Kosten werden direkt mit in die Gewinne bzw. Verluste eingerechnet und reduzieren damit die derzeitig "gewährte" Grenze für die Kleinsparer immer weiter.

Ferner werden hierbei Bruttobeträge herangezogen, anstatt dem bisher üblichen Nettoprinzip, was deutlich höhere Werte generiert. Kann man daher nicht allen Kleinsparern eine deutliche Anpassung gewähren, damit hiermit die private Vermögensanlage gestärkt werden kann, die bisher von der Koalition noch immer nicht weiter angegangen wurde.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzte Antwort, welche sicherlich viele Kleinsparer interessiert.

MFG
M. J.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften.

Wie Sie richtig dargelegt haben, gibt es zum Umgang mit dieser Regelung derzeit noch keinen Konsens in der Koalition. Wir in der FDP-Bundestagsfraktion und im Finanzministerium sind im Gespräch mit unseren Koalitionspartnern, um hier Verbesserungen zu erreichen. Ihre Anregung nehme ich dafür gerne mit.

In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar

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