Können Sie bestätigen, dass die mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) geplante Aufhebung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG vor dem Kabinettsentwurf durch das Kanzleramt gestrichen wurde?

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Florian Toncar
FDP
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Frage von Thomas P. •

Können Sie bestätigen, dass die mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) geplante Aufhebung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG vor dem Kabinettsentwurf durch das Kanzleramt gestrichen wurde?

Sehr geehrter Herr Toncar,

BFM Lindner und BJM Buschmann hatten mit dem ZuFinG geplant, die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus den § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG aufzuheben, insbesondere weil diese Regelungen verfassungswidrig sind.

Sie werden öfter auf dieser Plattform gefragt, wann obige Regelungen aufgehoben werden und warum es hier nicht voran geht. Sie antworten darauf grds., dass sich die FDP weiterhin bemüht und dass beim ZuFinG andere Ministerien die Aufnahme der Aufhebung in den Kabinettsentwurf verhindert haben.

Meines Erachtens hat allein das Kanzleramtsministerium die Aufhebung der 3 Sätze blockiert.

Warum haben Sie bisher nicht öffentlich erklärt, dass das Kanzleramt verantwortlich war? Gibt es hier bestimmte Geheimhaltungsabsprachen?
Wie würden Sie auf eine IFG-Anfrage reagieren, wenn das entsprechende Schreiben des Kanzleramts angefordert wird und ist das wirklich nötig?

Welche Gründe hat das Kanzleramt gegen die Aufhebung der 3 Sätze angeführt?

MfG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zu Details der internen Abstimmungsprozesse in der Bundesregierung äußere ich mich grundsätzlich nicht. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden durch das Bundesministerium der Finanzen ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Weg und im Rahmen der für diesen geltenden rechtlichen Regelungen beantwortet. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich hierzu an dieser Stelle keine weiteren Angaben machen kann.

Die Haltung von SPD und Grünen zur Verlustverrechnungsbeschränkung und ihre Argumente für die Beibehaltung der aktuellen Regelung sind öffentlich bekannt, ebenso wie die weiterhin bestehende Auffassung der FDP, dass die Einschränkungen zurückgenommen werden sollten.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
 

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