Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Antwort 05.07.2024 von Florian Toncar FDP
Paragraph 19 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) legt fest, inwiefern das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an Außenprüfungen mitwirken kann in den Fällen, in denen die Steuerverwaltungskompetenz den Ländern obliegt.
Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Antwort 04.07.2024 von Florian Toncar FDP
Ich setze mich in verschiedenen Gesprächen weiterhin dafür ein, dass wir eine Lösung für das Problem finden
Antwort 27.06.2024 von Florian Toncar FDP
Für diese Prüfungen sind die Finanzbehörden der Bundesländer zuständig. Nur diese können daher Fragen zu den Gründen für die Durchführung steuerlicher Außenprüfungen beantworten.