Zu Details der internen Abstimmungsprozesse in der Bundesregierung äußere ich mich grundsätzlich nicht.
In einer Koalition ist jede Art von abweichendem Stimmverhalten im Bundestag und seinen Ausschüssen ausgeschlossen. Die Argumente der Befürworter der bestehenden Regelung sind öffentlich bekannt, auch wenn sie von mir ausdrücklich nicht geteilt werden.
Wir halten diese Regelung nach wie vor für falsch und streben weiterhin an, die Beschränkung der Verlustverrechnung wieder zurückzunehmen. Dazu gibt es jedoch leider noch keine Einigung in der Koalition.
Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die damals gewährten Nachrangdarlehen bzw. Stillen Beteiligungen des Bundes von Herrn Benko zurückzufordern.
Dazu gibt es jedoch bisher keine Einigung in der Koalition.
n der Tat halten wir im Finanzministerium und in der FDP-Bundestagsfraktion auch die Abschaffung des separaten Verlustverrechnungskreises für Aktienveräußerungsverluste für sinnvoll