Frage an Frank Schäffler bezüglich Soziale Sicherung

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Frank Schäffler
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Frage von Burgunde R. •

Frage an Frank Schäffler von Burgunde R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schäffler, durch Unterzeichnung von mir eines Aufhebungsvertrages bin ich nun seit Nov. 2007 arbeitslos. Ich habe in dem Unternehmen einen Minijob ausgeübt als Büroleiterin eines Nachhilfeinstitutes. Ich bin nun 57 Jahre und habe keine Aussicht auf einen Job. Habe mich bei der Rentenversicherung nun erkundigt, ob ich sie nun mit 60 Jahren beantragen kann, sie würde sich auf ca. 300,-- € belaufen. Das wurde abgelehnt, da mir 8 Pflichtbeitragsjahre fehlen würden. Minijobber können seit 1999 auch in die Rente einzahlen, das hat der Arbeitgeber aber abgetan. Warum muss der kleine Mann (Frau ) für alles büßen. Ich verstehe das nicht, können Sie mir weiterhelfen, ob hier doch noch was zu machen ist. Der Vertrauensschutz ist bei mir gegeben. Ich falle niemanden zur Last, ich bekomme kein Arbeitslosengeld, ich möchte nur meine Rente schon mit 60 und nicht erst mit 65. Muss denn der Bürger alles hinnehmen, sogar die Menschen von der Rentenversicherung konnten mich verstehen. Bitte helfen Sie mir, dass ich doch noch eine Rente mit 60 beantragen kann. Freundliche Grüsse Burgunde Rabenau

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FDP

Sehr geehrte Frau Rabenau,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, das wieder einmal bestätigt, wie stark die derzeitigen verkrusteten Strukturen die Chancen älterer Menschen am Arbeitsmarkt einschränken. Vor allem älteren Arbeitnehmer droht bei Verlust des Arbeitsplatzes eine lange finanzielle Durststrecke bis zum Renteneintritt. Die FDP setzt sich deshalb seit langem für ein flexibleres Rentenrecht ein. Die Versicherten in der Rentenversicherung sollen - ab dem 60. Lebensjahr - den Zeitpunkt ihres Renteneintritts selbst bestimmen können.

Im Gegensatz zur heutigen Rechtslage, die Ihnen den Rentenbezug verwehrt, wollen wir den Rentenzugang ab 60 nicht an ein Kriterium (wie bisher Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit, langjährige Versichertenstellung, Schwerbehinderteneigenschaft, Geschlecht) binden. Voraussetzung für den flexiblen Rentenzugang bei unserem Konzept ist, dass die Summe der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche sowie sonstiger Einkünfte des Versicherten ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über dem Grundsicherungsniveau liegt, das heißt der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt muss vom Rentenbezieher selbst sichergestellt sein.

Die Versicherten können nach unseren Vorstellungen wählen, ob sie eine Rente ab dem 60. Lebensjahr als Vollrente oder als Teilrente beziehen wollen. Die derzeitigen Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug wollen wir abschaffen. Wir meinen, dass die Versicherten selbst entscheiden können, ob und wie sie neben dem Rentenbezug noch erwerbstätig sein wollen.

Mit einem solchen flexiblen Modell wollen wir Anreize schaffen, auf der Basis einer freien Entscheidung länger zu arbeiten, sofern es möglich ist. Der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente kann somit individuell gestaltet werden. Der Staat darf den Menschen nicht länger vorschreiben, wie lange sie zu arbeiten haben und wann sie Rente beziehen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schäffler

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