Was unternehmen Sie persönlich gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte?

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Frage von Thomas P. •

Was unternehmen Sie persönlich gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte?

Sehr geehrter Herr Schäffler,

die FDP befürwortet die Abschaffung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Die Regelung verstösst gegen Art. 3 Abs 1 des GG. Sie führt zu Steuern auf Verluste oder Steuersätzen größer 100%.

Zum ähnl. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktien) hat der BFH Ende 2020 dem BVerfG ein Verfahren vorgelegt, wegen eines Verstosses gegen Art. 3 Abs 1 GG. Spätestens da war jedem klar, dass Satz 5 auch verfassungswidrig ist.

Mit dem von der FDP initiierten ZuFinG sollten o.g. 2 Sätze aufgehoben werden, das Kanzleramt strich es.

Das BMF tut sich schwer im Ringen gegen das Kanzleramt.

Ich schätze Sie als eher regierungsfernen neutralen Abgeordneten ein, der keine Scheu davor hat anzuecken.

Was können und werden Sie selbst gegen § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG unternehmen?
Wäre es denkbar, dass Sie ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle initiieren? Sie finden sicher genug Abgeordnete.
Können Sie mehr Druck ausüben als Ihre Kollegen in der Regierung, über Anfragen, Medien usw?

MfG

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